Eigenkapitalspiegel · Vorlage

Eigenkapitalspiegel Vorlage & Muster nach DRS 22

Sie suchen eine Vorlage für den Eigenkapitalspiegel? Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt die Entwicklung der Eigenkapitalposten im Geschäftsjahr und folgt DRS 22. Hier sehen Sie den Aufbau als Matrix, wer sie aufstellen muss und warum sie sich aus dem Abschluss ableitet, statt aus einer statischen Vorlage.

Stand:

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Aufbau nach DRS 22

Eine Matrix aus Eigenkapitalposten und ihren Veränderungen.

Gezeichnetes Kapital

Anfangsbestand, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen bis zum Endbestand.

Kapitalrücklage

Veränderungen aus Agio und weiteren Zuzahlungen der Anteilseigner (§ 272 Abs. 2 HGB).

Gewinnrücklagen

Einstellungen und Entnahmen, gesetzliche und andere Gewinnrücklagen.

Ergebnisvortrag und Jahresergebnis

Ergebnisvortrag, Jahresüberschuss oder -fehlbetrag und deren Verwendung.

Transaktionen mit Anteilseignern

Ausschüttungen und Kapitalveränderungen werden nach DRS 22 gesondert dargestellt.

Überleitung

Lückenlose Überleitung vom Anfangs- zum Endbestand je Komponente – abgestimmt mit der Bilanz.

Wer den Eigenkapitalspiegel aufstellen muss

Wie bei der Kapitalflussrechnung – Pflicht in zwei Fällen.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Ohne Konzernabschluss verpflichtend als Teil des erweiterten Einzelabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Konzernabschluss

In jedem Konzernabschluss verpflichtend (§ 297 Abs. 1 HGB) – das Konsolidierungsmodul erzeugt ihn nach DRS 22.

Zusammen mit der Kapitalflussrechnung

Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung gehören zum selben erweiterten Pflichtumfang.

Eigenkapitalspiegel automatisch nach DRS 22

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Braucht eine GmbH einen Eigenkapitalspiegel?

Nein, solange sie nicht kapitalmarktorientiert ist – unabhängig von ihrer Größe. Auch eine große GmbH erweitert ihren Jahresabschluss nur um Anhang und Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), nicht um einen Eigenkapitalspiegel.

Kapitalmarktorientiert ist eine Gesellschaft nach § 264d HGB, wenn sie Wertpapiere – dazu zählen auch Schuldverschreibungen – an einem organisierten Markt ausgegeben oder deren Zulassung dort beantragt hat. Dieselbe Regel gilt für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG (§ 264a HGB) und sinngemäß für Unternehmen, die nach dem Publizitätsgesetz Rechnung legen (§ 5 Abs. 2a PublG). Ohne Pflicht zum Spiegel werden einzelne Eigenkapitalbewegungen trotzdem sichtbar:

  • der Ergebnisvortrag als Teil des Bilanzgewinns, wenn die Bilanz unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt wird (§ 268 Abs. 1 HGB),
  • bei mittelgroßen und großen Gesellschaften der Vorschlag oder Beschluss zur Ergebnisverwendung im Anhang (§ 285 Nr. 34 HGB),
  • bei der AG die Einstellungen in und Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen in Bilanz oder Anhang (§ 152 Abs. 2 und 3 AktG) sowie die Fortführung der GuV bis zum Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG).

Freiwillig aufgestellt, macht der Spiegel Ausschüttungen und Kapitalmaßnahmen für Gesellschafter und Kreditgeber nachvollziehbar.

Vorlage mit Beispielzahlen: Eigenkapitalspiegel einer GmbH

Die Vorlage zeigt eine GmbH, die 2025 den Vorjahresgewinn teils einbehält und teils ausschüttet, ihr Stammkapital erhöht und einen Jahresüberschuss erzielt. Jede Zeile addiert sich waagerecht zur Summenspalte, jede Spalte senkrecht zum Endbestand.

Eigenkapitalspiegel 2025 (Beispiel-GmbH, Beträge in €)
VorgangGezeichnetes KapitalKapitalrücklageGewinnrücklagenGewinnvortragJahresergebnisSumme
Stand 1.1.202530.0005.00022.0004.00041.000102.000
Umbuchung Jahresergebnis 2024–––41.000−41.0000
Einstellung in andere Gewinnrücklagen––15.000−15.000–0
Ausschüttung (brutto, vor Kapitalertragsteuer)–––−28.000–−28.000
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage10.0006.000–––16.000
Jahresüberschuss 2025––––36.50036.500
Stand 31.12.202540.00011.00037.0002.00036.500126.500
Kapitalerhöhung: neuer Geschäftsanteil mit 10.000 € Nennbetrag und 6.000 € Aufgeld (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), wirksam mit Eintragung im Handelsregister (§ 54 Abs. 3 GmbHG).

Abstimmung mit Bilanz und GuV: fünf Prüfschritte

Brauchbar ist ein Eigenkapitalspiegel nur, wenn er an drei Stellen mit dem Abschluss übereinstimmt: Anfangsbestand mit der Vorjahresbilanz, Ergebniszeile mit der GuV, Endbestand mit der aktuellen Bilanz.

  1. Die Anfangsbestände entsprechen Posten für Posten der Vorjahresspalte der Bilanz.
  2. Die Zeile Jahresergebnis entspricht Nr. 17 der GuV im Gesamtkostenverfahren bzw. Nr. 16 im Umsatzkostenverfahren.
  3. Ausschüttungen stehen in voller beschlossener Höhe im Spiegel; die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist bis zur Abführung eine Verbindlichkeit und mindert den Abgang nicht.
  4. Eine Kapitalerhöhung erscheint im gezeichneten Kapital erst mit Eintragung ins Handelsregister; vorher geleistete Einzahlungen gehören noch nicht in diese Spalte.
  5. Kreuzprobe: Spaltensummen ergeben die Endbestände, Zeilensummen die Summenspalte. Umbuchungen innerhalb des Eigenkapitals ergeben in der Summenspalte 0.

Bei einer UG gehört die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG in die Gewinnrücklagen; ihre Zuführung ist eine Umbuchung aus dem Jahresergebnis und lässt das Eigenkapital insgesamt unverändert.

Typische Bewegungen und ihre Wirkung auf das Eigenkapital

Wo ein Vorgang im Eigenkapitalspiegel landet
VorgangBetroffene SpaltenEigenkapital gesamt
GewinnausschüttungGewinnvortrag minussinkt
Einstellung in GewinnrücklagenGewinnvortrag minus, Gewinnrücklagen plusunverändert
Kapitalerhöhung gegen Einlagegezeichnetes Kapital plus, Aufgeld in die Kapitalrücklagesteigt
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG)Rücklagen minus, gezeichnetes Kapital plusunverändert
Zuzahlung ohne neue AnteileKapitalrücklage plus (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB)steigt
Erwerb eigener Anteilegezeichnetes Kapital minus Nennbetrag (offen abgesetzt), frei verfügbare Rücklagen minus Mehrbetrag (§ 272 Abs. 1a HGB)sinkt
JahresfehlbetragJahresergebnis minussinkt

Schritt für Schritt aus dem eigenen Abschluss: Eigenkapitalspiegel erstellen.

Weiterführende Seiten

Kapitalflussrechnung Vorlage | Konsolidierung | Bilanz erstellen | Jahresabschluss Vorlage | Anhang Vorlage

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Der Eigenkapitalspiegel (Eigenkapitalveränderungsrechnung) stellt die Entwicklung der Eigenkapitalposten im Geschäftsjahr dar: gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen sowie das Ergebnis. Er zeigt Zugänge, Abgänge und Umgliederungen. Maßstab ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard DRS 22.

Verpflichtend ist er für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ohne Konzernabschluss (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB) sowie als Bestandteil jedes Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB). Er wird zusammen mit der Kapitalflussrechnung aufgestellt.

Als Matrix: In den Spalten stehen die Eigenkapitalposten (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Ergebnisvortrag, Jahresergebnis), in den Zeilen die Veränderungen im Geschäftsjahr. Nach DRS 22 werden auch Kapitalveränderungen aus Transaktionen mit Anteilseignern gesondert gezeigt.

Der Eigenkapitalspiegel muss lückenlos vom Anfangs- zum Endbestand jeder Eigenkapitalkomponente überleiten und mit der Bilanz übereinstimmen. Diese Verknüpfung leistet eine Vorlage nicht. Im Konsolidierungsmodul entsteht der Eigenkapitalspiegel nach DRS 22 automatisch als Teil des Konzernabschlusses.

Eigenkapitalspiegel automatisch nach DRS 22

Im Konsolidierungsmodul entsteht der Eigenkapitalspiegel als Teil des Konzernabschlusses automatisch – abgestimmt mit Bilanz und Kapitalflussrechnung.