Eröffnungsbilanz · Vorlage

Eröffnungsbilanz Vorlage & Muster nach § 242 HGB

Sie brauchen eine Eröffnungsbilanz für Ihre Gründung oder zum Geschäftsjahresbeginn? Nach § 242 Abs. 1 HGB stellt jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz auf. Hier sehen Sie den Aufbau, die Bewertung und warum es weniger auf eine Vorlage ankommt als auf den bruchlosen Übergang in den ersten Jahresabschluss.

Stand:

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Aufbau der Eröffnungsbilanz

Gegliedert wie jede Bilanz nach § 266 HGB – zum Eröffnungsstichtag.

Aktivseite

Anlagevermögen und Umlaufvermögen zum Eröffnungsstichtag – bei Gründung häufig Bankguthaben und Sacheinlagen.

Passivseite

Eigenkapital (gezeichnetes Kapital), Rückstellungen und Verbindlichkeiten – bei Gründung vor allem das Stammkapital.

Gründungsfall

Bei GmbH und UG bildet die Eröffnungsbilanz den Startpunkt: eingezahltes Stammkapital gegen die Gründungswerte.

Bewertung nach § 253 HGB

Ansatz und Bewertung folgen den allgemeinen Vorschriften – die Eröffnungsbilanz behandelt man wie einen Jahresabschluss.

Jahreswechsel

Zu jedem Geschäftsjahresbeginn ist die Schlussbilanz des Vorjahrs zugleich die Eröffnungsbilanz des neuen Jahrs.

Anschlussfähigkeit

Entscheidend ist der bruchlose Übergang in den ersten Jahresabschluss – gleiche Werte, gleiche Struktur.

Warum eine Vorlage selten genügt

Die Eröffnungsbilanz ist der Anfang einer Kette – nicht ein isoliertes Dokument.

Individuelle Gründungswerte

Einlagen, Sacheinlagen und Gründungskosten sind je Gesellschaft verschieden – eine feste Vorlage bildet das nicht ab.

Korrekte Bewertung

Ansatz und Bewertung nach § 253 HGB entscheiden über die Startwerte; Fehler ziehen sich durch alle Folgejahre.

Übergang in den Abschluss

Die Werte müssen bruchlos in den ersten Jahresabschluss übergehen – am besten aus einer durchgängigen Datenbasis.

Von der Eröffnungsbilanz zum Jahresabschluss – durchgängig

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Gründungsbilanz oder Saldovortrag – was ist gemeint?

Der Begriff Eröffnungsbilanz meint zweierlei: die einmalige Bilanz zu Beginn des Handelsgewerbes und die Eröffnung jedes weiteren Geschäftsjahrs. Eigens aufgestellt wird nur die erste.

  • Bei Gründung: Grundlage ist ein Inventar aller Vermögensgegenstände und Schulden (§ 240 Abs. 1 HGB); Ansatz, Gliederung und Bewertung folgen den Vorschriften für die Jahresbilanz (§ 242 Abs. 1 Satz 2 HGB). Eine GuV gehört nicht dazu. Die Eröffnungsbilanz ist zehn Jahre im Original aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 und 4 HGB).
  • In den Folgejahren: keine neue Aufstellung und keine Neubewertung. Die Werte der Schlussbilanz werden Konto für Konto vorgetragen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
  • Beim Übergang zur Bilanzierung: Wer nach § 141 AO buchführungspflichtig wird, beginnt ebenfalls mit einer Eröffnungsbilanz; § 141 Abs. 1 Satz 2 AO verweist dafür auf § 242 Abs. 1 HGB.

Muster: Eröffnungsbilanz einer GmbH mit Bar- und Sacheinlage

Ausgangslage: Eine GmbH wird mit 50.000 € Stammkapital gegründet. Gesellschafterin A übernimmt einen Geschäftsanteil von 30.000 € gegen Bareinlage und zahlt davon 15.000 € ein. Gesellschafter B bringt für seinen Geschäftsanteil von 20.000 € eine Maschine mit einem Zeitwert von 20.000 € ein. Die übrigen 15.000 € der Bareinlage sind noch nicht eingefordert.

Eröffnungsbilanz zum Gründungstag (in €)
Aktiva€ AktivaPassiva€ Passiva
A. II. Sachanlagen: Technische Anlagen und Maschinen20.000A. I. Gezeichnetes Kapital50.000
B. IV. Guthaben bei Kreditinstituten15.000abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen−15.000
Eingefordertes Kapital35.000
Summe Aktiva35.000Summe Passiva35.000

A hat mehr als ein Viertel ihres Geschäftsanteils eingezahlt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Eingezahlte Geldeinlagen und Sacheinlage ergeben 35.000 € und damit mehr als die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 € (§ 7 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 GmbHG). Die Maschine muss vor der Anmeldung übergeben sein (§ 7 Abs. 3 GmbHG); Gegenstand und Nennbetrag stehen im Gesellschaftsvertrag, ihre Angemessenheit begründet ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Ist die Maschine bei der Anmeldung weniger wert als 20.000 €, muss B die Differenz in Geld leisten (§ 9 GmbHG).

  • Offene Einlage: Der nicht eingeforderte Teil wird vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, übrig bleibt das eingeforderte Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB). Fordert die Gesellschaft später 5.000 € ein, die noch nicht gezahlt sind, sinkt der abgesetzte Betrag auf 10.000 €, und die 5.000 € stehen gesondert unter den Forderungen.
  • Gründungskosten: Notar- und Registerkosten sind kein Aktivposten (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB); sie werden im ersten Geschäftsjahr als Aufwand erfasst.
  • UG (haftungsbeschränkt): Das Stammkapital ist vor der Anmeldung voll einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Die Eröffnungsbilanz zeigt dann meist nur ein Bankguthaben und das gezeichnete Kapital in gleicher Höhe. Mehr dazu: Stammkapital einzahlen.

Eröffnungsbuchungen: So werden die Konten eröffnet

Aus der Eröffnungsbilanz werden die Bestandskonten eröffnet. Für das Muster lauten die Buchungen (SKR03, in Klammern SKR04):

  • Bareinlage: Soll 1200 Bank (1800) 15.000 € an Haben 0800 Gezeichnetes Kapital (2900) 15.000 €
  • Sacheinlage: Soll 0210 Maschinen (0440) 20.000 € an Haben 0800 Gezeichnetes Kapital (2900) 20.000 €
  • Nicht eingeforderter Rest: Soll 0820 Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert (2910) 15.000 € an Haben 0800 Gezeichnetes Kapital (2900) 15.000 €

In den Folgejahren werden die Schlussbestände über das Konto 9000 Saldenvorträge, Sachkonten vorgetragen; für Kunden und Lieferanten dienen 9008 und 9009. Beispiel für den Vortrag zum 1. Januar 2027 aus der Schlussbilanz 2026:

  • Bankguthaben 41.200 €: Soll 1200 (1800) an Haben 9000 41.200 €
  • Bankdarlehen 18.000 €: Soll 9000 an Haben 0630 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (3150) 18.000 €
  • Jahresüberschuss 2026 von 9.400 €: Soll 9000 an Haben 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung (2970) 9.400 €, bis die Gesellschafter über die Verwendung beschlossen haben

Nach dem vollständigen Vortrag steht das Konto 9000 auf null. Aufwands- und Ertragskonten erhalten keinen Vortrag; sie beginnen jedes Jahr bei null.

Bilanzidentität prüfen: typische Fehler beim Übergang

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs müssen mit der Schlussbilanz des Vorjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) – für jedes einzelne Konto, nicht nur in der Summe.

  • Vortrag zu früh erstellt: Kommen nach dem Vortrag noch Abschlussbuchungen für das Vorjahr hinzu, etwa Abschreibungen oder Rückstellungen, ist der Vortrag zu wiederholen.
  • Ergebnis doppelt: Das Vorjahresergebnis steht im Gewinn- oder Verlustvortrag vor Verwendung – nicht zusätzlich als Jahresüberschuss des neuen Jahrs.
  • Kontenrahmen- oder Softwarewechsel: Die Werte werden umgeschlüsselt, nicht neu ermittelt; die Summe der Vorträge bleibt gleich.
  • Fehler im Vorjahr: Er wird nicht über die Eröffnungswerte bereinigt, sondern im laufenden Jahr gebucht oder durch eine Änderung des Vorjahresabschlusses korrigiert. Steuerlich gelten die Regeln der Bilanzberichtigung.

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Häufige Fragen

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Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz zu Beginn des Handelsgewerbes und zu Beginn jedes Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 1 HGB). Sie stellt Vermögen und Schulden zum Eröffnungsstichtag gegenüber. Bei einer Gründung entspricht sie im Regelfall dem eingebrachten Kapital und den Gründungswerten; die Schlussbilanz des Vorjahrs ist zugleich die Eröffnungsbilanz des Folgejahrs.

Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufstellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG ist sie Teil der Gründung. Auf die Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften über den Jahresabschluss entsprechend anzuwenden.

Sie folgt der Bilanzgliederung des § 266 HGB: Aktivseite mit Anlage- und Umlaufvermögen, Passivseite mit Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Bei der Gründung stehen dem eingezahlten Stammkapital die Bankguthaben und Sacheinlagen gegenüber.

Eine Vorlage berücksichtigt weder Ihre konkreten Einlagen und Gründungskosten noch die korrekte Bewertung nach § 253 HGB. Wichtiger ist die Anschlussfähigkeit: Die Eröffnungsbilanz muss später bruchlos in den ersten Jahresabschluss übergehen. Jahresabschluss.io erstellt Bilanz und Folgeabschluss aus einer durchgängigen Datenbasis.

Von der Eröffnungsbilanz zum Jahresabschluss – durchgängig

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