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Buchhaltung · EU-Einkauf

Innergemeinschaftlicher Erwerb: EU-Einkauf richtig buchen

Kommt eine Rechnung aus einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer, ist der Vorgang damit nicht erledigt. Der Erwerb ist im Inland zu versteuern, und der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer zieht denselben Betrag im gleichen Atemzug wieder ab. Unter dem Strich bleibt eine Belastung von null Euro – gebucht und in der Voranmeldung erklärt werden muss der Vorgang trotzdem, mit beiden Beträgen.

Stand: 2026-10-18

Wann ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt

  • Ein Gegenstand gelangt aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen – bei uns also nach Deutschland.
  • Der Lieferant ist Unternehmer und handelt im Rahmen seines Unternehmens.
  • Der Erwerber ist Unternehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen (§ 1a UStG).
  • Der Lieferant behandelt den Vorgang als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und stellt netto ohne Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Beide Seiten verwenden ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; ohne gültige Nummer des Erwerbers scheitert die Steuerfreiheit auf der Gegenseite.
  • Einfuhrumsatzsteuer fällt nicht an – die entsteht nur bei Waren aus dem Drittland.

Der Buchungssatz

Der Wareneinkauf oder die Anschaffung wird zunächst mit dem Nettobetrag auf das sachgerechte Konto gebucht: bei Waren etwa auf innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (SKR03 3425, SKR04 5425), bei 7 Prozent auf SKR03 3420 beziehungsweise SKR04 5420. Handelt es sich um ein Anlagegut, wird es auf dem jeweiligen Anlagekonto aktiviert.

Die Erwerbsteuer selbst läuft über zwei Konten, die sich gegenseitig aufheben: Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (SKR03 1774, SKR04 3804) im Haben und abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (SKR03 1574, SKR04 1404) im Soll. Für den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent stehen SKR03 1772 und 1572 beziehungsweise SKR04 3802 und 1402 bereit.

Beispiel: Eine Maschine aus Österreich für 20.000 Euro netto. Die Maschine wird mit 20.000 Euro aktiviert und bezahlt; daneben stehen 3.800 Euro Erwerbsteuer und 3.800 Euro Vorsteuer. Zahllast: null.

Ist das Unternehmen nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt – etwa bei überwiegend steuerfreien Umsätzen –, entfällt der Abzug ganz oder teilweise. Dafür gibt es ein eigenes Konto: Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ohne Vorsteuerabzug, SKR03 1779 beziehungsweise SKR04 3809.

Meldepflichten, die daran hängen

Umsatzsteuervoranmeldung

Der Erwerb wird mit Bemessungsgrundlage und Steuer in der Voranmeldung angegeben, die abziehbare Vorsteuer aus dem Erwerb gesondert. Beide Zeilen gehören dazu, auch wenn sich die Beträge rechnerisch aufheben – ein Weglassen macht die Anmeldung unvollständig.

Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG betrifft die eigenen innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen, nicht den Erwerb. Wer also nur einkauft, meldet dort nichts – wer auch in die EU liefert, muss die Meldung fristgerecht abgeben, sonst gefährdet er die Steuerfreiheit.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen

Die Nummer des Geschäftspartners sollte vor der ersten Lieferung und danach regelmäßig bestätigt werden. Die Prüfung dokumentiert man am besten beim Geschäftspartner-Stammsatz, damit sie in der Prüfung auffindbar ist.

Abgrenzung zu benachbarten Fällen

  • Dienstleistungen aus dem EU-Ausland sind kein innergemeinschaftlicher Erwerb, sondern folgen dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG mit eigenen Konten.
  • Waren aus einem Drittland lösen Einfuhrumsatzsteuer aus; sie wird beim Zoll erhoben und als Vorsteuer abgezogen.
  • Beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft gelten Vereinfachungen, die von der hier beschriebenen Buchung abweichen.
  • Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt eigenen Regeln und ist auch von Nichtunternehmern zu versteuern.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erwerbsbesteuerung ausgenommen sein – ein Vorsteuerabzug steht ihnen aber ohnehin nicht zu.

Wo wird der Erwerb besteuert? § 3d UStG und die doppelte Erwerbsbesteuerung

  • Für Lieferungen in ein eigenes Lager in einem anderen Mitgliedstaat die dort erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden.
  • Die Nummer, die gegenüber dem Lieferanten verwendet wurde, beim Beleg festhalten. Sie entscheidet, ob ein zweiter Erwerb entstanden ist.

Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Mitgliedstaat bewirkt, in dem die Beförderung oder Versendung endet (§ 3d Satz 1 UStG). Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferanten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Staates, gilt der Erwerb zusätzlich dort als bewirkt, bis er nachweist, dass der Erwerb im Bestimmungsland besteuert wurde (§ 3d Satz 2 UStG).

Beispiel: Eine deutsche GmbH bestellt unter ihrer deutschen Nummer Waren für 30.000 Euro bei einem italienischen Lieferanten, die direkt in ihr Lager in Frankreich gehen. Der Erwerb ist in Frankreich zu versteuern. Zusätzlich schuldet die GmbH in Deutschland 5.700 Euro Erwerbsteuer, und zwar ohne Vorsteuerabzug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG erlaubt den Abzug nur für Erwerbe nach § 3d Satz 1. Erst mit dem Nachweis der französischen Besteuerung wird die deutsche Steuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 4 UStG berichtigt.

Innergemeinschaftliches Verbringen: Erwerb ohne Lieferanten

  • Kein Erwerb bei nur vorübergehender Verwendung, etwa wenn ein Werkzeug für eine Montage ins Inland kommt und danach zurückgeht.
  • Kein Erwerb durch Verbringen in den Fällen der Konsignationslagerregelung des § 6b UStG (§ 1a Abs. 2a UStG). Dort erwirbt der Abnehmer erst, wenn er die Ware aus dem Lager entnimmt.

Als Erwerb gilt auch, wenn ein Unternehmer eigene Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat zu seiner Verfügung ins Inland bringt (§ 1a Abs. 2 UStG). Es gibt dann weder Kaufvertrag noch Entgelt. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten für den Gegenstand oder einen gleichartigen Gegenstand, hilfsweise die Selbstkosten, jeweils im Zeitpunkt des Verbringens (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Beispiel: Ein Betrieb holt eine Verpackungsmaschine aus seiner polnischen Niederlassung dauerhaft nach Deutschland. Eine gleichartige Maschine kostet im Zeitpunkt des Verbringens 30.000 Euro. Gebucht wird nur die Steuer: Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (SKR03 1574, SKR04 1404) 5.700 Euro an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % (SKR03 1774, SKR04 3804) 5.700 Euro. Als Beleg dient ein interner Verbringungsnachweis mit Wertangabe.

Erwerbsschwelle: Wer ohne Erwerbsbesteuerung einkauft

  • Verzicht: Wer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten verwendet, verzichtet auf die Schwelle und ist daran mindestens zwei Kalenderjahre gebunden (§ 1a Abs. 4 UStG).
  • Neue Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren, also Mineralöle, Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren, sind immer der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen (§ 1a Abs. 5 UStG).
  • Ist die Schwelle überschritten, schuldet etwa eine Arztpraxis die Erwerbsteuer, kann sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Gebucht wird dann auf Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ohne Vorsteuerabzug (SKR03 1779, SKR04 3809).

Bestimmte Erwerber müssen EU-Einkäufe nicht versteuern, solange ihre Erwerbe im Vorjahr 12.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht übersteigen (§ 1a Abs. 3 UStG). Dazu gehören Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausführen, etwa eine Arztpraxis oder ein Versicherungsvertreter, Landwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung und juristische Personen, die nicht für ihr Unternehmen erwerben. Unterhalb der Schwelle berechnet der Lieferant die Umsatzsteuer seines Landes.

Bemessungsgrundlage, Fremdwährung und spätere Änderungen

  • Bemessungsgrundlage ist das Entgelt. Verbrauchsteuern, die der Erwerber schuldet oder entrichtet, gehören dazu (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG).
  • Rechnet der Lieferant in fremder Währung ab, etwa in Złoty oder Kronen, wird nach § 16 Abs. 6 UStG mit dem vom Bundesministerium der Finanzen für den Monat bekanntgegebenen Durchschnittskurs umgerechnet. Auf Antrag kann das Finanzamt den Tageskurs gestatten.
  • Nachträgliche Rabatte und Retouren mindern Erwerbsteuer und Vorsteuer im Zeitraum der Änderung (§ 17 Abs. 1 Satz 5 UStG).
  • Die Vorsteuer aus dem Erwerb setzt keine Rechnung mit Steuerausweis voraus. Sie wird im selben Voranmeldungszeitraum abgezogen, in dem die Erwerbsteuer entsteht.

So läuft der Fall in unserer Software

  • Die Nettorechnung des EU-Lieferanten laden Sie hoch; die KI erkennt, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, und schlägt den passenden Steuerschlüssel vor.
  • Erwerbsteuer und Vorsteuer werden über den Steuerschlüssel gemeinsam erzeugt, sodass beide Zeilen in der Voranmeldung landen.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen Sie im selben Arbeitsbereich; den aktuell verfügbaren Einreichungsweg zeigt die Anwendung im Verfahren.
  • Für die eigene Verkaufsseite steht die Zusammenfassende Meldung bereit.
  • Geschäftspartner-Stammdaten lassen sich aus dem Handelsregister anreichern, damit Anschrift und Registereintrag zum Beleg passen.

Typische Fehler beim EU-Einkauf

  • Die Nettorechnung wird ohne Erwerbsteuer gebucht, weil auf dem Beleg keine Umsatzsteuer steht.
  • Nur die Erwerbsteuer wird gebucht, der gleichzeitige Vorsteuerabzug fehlt – die Zahllast ist dann zu hoch.
  • Ein aus der EU bezogener Dienstleistungsauftrag wird als innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt statt nach § 13b UStG.
  • Bei teilweise steuerfreien Umsätzen wird der volle Vorsteuerabzug gezogen, obwohl er anteilig ausgeschlossen ist.
  • Die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird dem Lieferanten nicht mitgeteilt, sodass er ausländische Umsatzsteuer berechnet, die im Inland nicht abziehbar ist.

Häufige Fragen

Muss ich den Erwerb buchen, wenn sich Steuer und Vorsteuer aufheben?

Ja. Der Vorgang ist erklärungspflichtig, auch wenn die Zahllast null beträgt. Bemessungsgrundlage, Erwerbsteuer und abziehbare Vorsteuer gehören in die Voranmeldung – ohne die Buchung fehlen sie dort.

Was gilt, wenn der Lieferant trotzdem Umsatzsteuer ausweist?

Ausländische Umsatzsteuer ist im Inland nicht als Vorsteuer abziehbar. In diesem Fall ist eine berichtigte Nettorechnung anzufordern; parallel bleibt der Erwerb im Inland zu versteuern.

Gilt das auch beim Kauf über eine Handelsplattform?

Entscheidend ist, wer aus umsatzsteuerlicher Sicht liefert und woher die Ware kommt. Kommt sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und rechnet ein dortiger Unternehmer netto ab, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Kommt sie aus einem deutschen Lager, gelten die normalen Inlandsregeln.

Welche Konten nehme ich beim ermäßigten Steuersatz?

Für 7 Prozent stehen Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (SKR03 1772, SKR04 3802) und Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (SKR03 1572, SKR04 1402) bereit; als Aufwandskonto SKR03 3420 beziehungsweise SKR04 5420.

Wann entsteht die Erwerbsteuer?

Sie entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, der auf den Erwerb folgt. Bei einer Lieferung im Dezember ohne Rechnung gehört der Vorgang also spätestens in den Januar.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

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