# Kapitalmarktorientierte Gesellschaft: welche Lageberichtspflichten zusätzlich gelten

Quelle: https://lagebericht.io/ratgeber/lagebericht-kapitalmarktorientierte-gesellschaft

Stand: 2026-10-22

Sobald eine Gesellschaft Aktien oder Anleihen an einem organisierten Markt hat, ändert sich ihr Lagebericht spürbar: Sie gilt als groß, berichtet über zusätzliche Themen und hat weniger Zeit bis zur Veröffentlichung. Diese Seite ordnet alle Zusatzpflichten nach Rechtsgrundlage und Rechtsform — mit einem Fristenplan und einem Vergleich für Anleihe-Emittenten in der Rechtsform der GmbH.

## Kurzantwort

Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn von ihr ausgegebene Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind oder sie deren Zulassung beantragt hat (§ 264d HGB). Nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gilt sie immer als große Kapitalgesellschaft und beschreibt im Lagebericht ihr rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB); als Inlandsemittent fügt sie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter bei. Börsennotierte AG und KGaA machen zusätzlich übernahmerechtliche Angaben (§ 289a HGB) und die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB); offengelegt wird grundsätzlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 4 HGB).

## Wann eine Gesellschaft kapitalmarktorientiert ist

§ 264d HGB hat drei Bausteine: eine Kapitalgesellschaft, von ihr ausgegebene Wertpapiere und einen organisierten Markt, den sie in Anspruch nimmt oder für den sie die Zulassung beantragt hat. Auf die Rechtsform kommt es innerhalb der Kapitalgesellschaften nicht an, und entsprechende Regeln gelten für bestimmte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB, etwa eine GmbH & Co. KG mit einer börsennotierten Anleihe. Auch die Art des Wertpapiers ist offen — eine einzige börsennotierte Anleihe genügt.

Der Begriff ist enger als „an der Börse“. Organisierter Markt ist nach § 2 Abs. 11 WpHG nur ein staatlich genehmigter, geregelter und überwachter Markt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland der regulierte Markt. Der Freiverkehr einer Börse und andere multilaterale Handelssysteme gehören nicht dazu. Wer dort notiert ist, ist nicht kapitalmarktorientiert im Sinne des HGB, auch wenn die Papiere täglich gehandelt werden.

Die Merkmale des § 264d HGB

| Merkmal | Was darunter fällt | Fundstelle |
| --- | --- | --- |
| Kapitalgesellschaft | AG, KGaA, SE und GmbH; entsprechend bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter | § 264d, § 264a HGB |
| Wertpapiere | Aktien und vergleichbare Anteile, Schuldtitel wie Inhaberschuldverschreibungen und Genussscheine | § 2 Abs. 1 WpHG |
| Organisierter Markt | regulierter Markt im Inland und vergleichbare geregelte Märkte in EU und EWR; nicht der Freiverkehr | § 2 Abs. 11 WpHG |
| Inanspruchnahme oder Antrag | Zulassung erteilt oder beantragt | § 264d HGB |

## Die zusätzlichen Pflichten im Überblick

Was die Kapitalmarktorientierung für Lagebericht und Abschluss auslöst

| Pflicht | Rechtsgrundlage | Gilt für |
| --- | --- | --- |
| Einstufung als große Kapitalgesellschaft unabhängig von Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigten | § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB | alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften |
| Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht | § 289 Abs. 3 HGB | alle, weil stets groß |
| Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems | § 289 Abs. 4 HGB | alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften |
| Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als Teil des Jahresabschlusses | § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB | wer keinen Konzernabschluss aufstellen muss |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter zu Jahresabschluss und Lagebericht | § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB | Inlandsemittenten, außer Fälle des § 327a HGB |
| Übernahmerechtliche Angaben | § 289a HGB | AG, KGaA und SE mit stimmberechtigten Aktien am organisierten Markt |
| Erklärung zur Unternehmensführung | § 289f Abs. 1 bis 3 HGB | börsennotierte AG und KGaA, Sonderfall Aktien im multilateralen Handelssystem |
| Nichtfinanzielle Erklärung | § 289b HGB | zusätzlich mehr als 500 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt |
| Offenlegung spätestens vier Monate nach dem Stichtag | § 325 Abs. 4 HGB | alle, außer Fälle des § 327a HGB |
| Offenlegung im einheitlichen elektronischen Berichtsformat | § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB | Inlandsemittenten, außer Fälle des § 327a HGB |
| Keine Befreiung als Tochterunternehmen | § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB | alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften |
| Höherer Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen Inhaltsvorschriften | § 334 Abs. 3 und 3a HGB | Organmitglieder und die Gesellschaft |

## Stets groß: was das für Inhalt und Prüfung bedeutet

Die Fiktion des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB nimmt der Gesellschaft alle größenabhängigen Erleichterungen. Eine Anleihe-Emittentin mit beispielsweise 40 Beschäftigten und 12 Mio. € Umsatz berichtet deshalb wie ein Großunternehmen: mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, soweit sie für das Verständnis von Geschäftsverlauf und Lage von Bedeutung sind, mit vollständigem Anhang und — wenn sie keinen Konzernabschluss aufstellt — mit Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Eine Segmentberichterstattung darf sie freiwillig ergänzen.

Auch die Prüfung ändert sich. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften sind Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Satz 2 Nr. 1 HGB); für ihre Abschlussprüfung gilt ergänzend die EU-Abschlussprüferverordnung. Eine Aktiengesellschaft muss dann einen Prüfungsausschuss einrichten (§ 107 Abs. 4 AktG); Gesellschaften ohne entsprechend besetzten Aufsichts- oder Verwaltungsrat, etwa eine GmbH ohne Aufsichtsrat, brauchen grundsätzlich einen Prüfungsausschuss nach § 324 HGB. Und die Konzernbefreiung des § 264 Abs. 3 HGB steht ihnen nicht offen: Eine kapitalmarktorientierte Tochter stellt ihren Lagebericht selbst auf, auch wenn die Mutter einen Konzernabschluss veröffentlicht.

## Fristen: drei Monate Aufstellung, vier Monate Offenlegung

Die Aufstellungsfrist ändert sich für Kapitalgesellschaften nicht, sie bleibt bei drei Monaten (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Verkürzt wird die Offenlegung: Statt spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag sind die Unterlagen längstens vier Monate danach an das Unternehmensregister zu übermitteln (§ 325 Abs. 4 HGB). Weil nur der festgestellte Jahresabschluss offengelegt wird, müssen Abschlussprüfung und Feststellung in diesen vier Monaten abgeschlossen sein. Bericht des Aufsichtsrats und Entsprechenserklärung, die bis dahin nicht vorliegen, sind unverzüglich nachzureichen (§ 325 Abs. 1a Satz 2 HGB). Genossenschaften, die kapitalmarktorientiert sind, haben zudem nur vier statt fünf Monate für die Aufstellung (§ 336 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Beispiel: AG mit Aktien im regulierten Markt, Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr 2026

| Termin | Was | Rechtsgrundlage |
| --- | --- | --- |
| 31.03.2027 | Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Vorstand | § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB |
| vor der Offenlegung | Abschlussprüfung, Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat | § 316 HGB, §§ 171, 172 AktG |
| 30.04.2027 | Übermittlung an das Unternehmensregister einschließlich der Versicherung der gesetzlichen Vertreter | § 325 Abs. 1 und 4 HGB |
| 30.04.2027 | Bekanntmachung, ab wann und unter welcher Internetadresse die Rechnungslegungsunterlagen öffentlich zugänglich sind | § 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG, § 325 Abs. 4 Satz 3 HGB |
| 31.08.2027 | ordentliche Hauptversammlung | § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG |
| 30.09.2027 | Halbjahresfinanzbericht für das erste Halbjahr 2027 mit Zwischenlagebericht | § 115 Abs. 1 WpHG |

## Die Zusatzabschnitte des Lageberichts

### Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Beschreibung der wesentlichen Merkmale im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess — Pflicht für jede kapitalmarktorientierte Gesellschaft, gleich welcher Rechtsform.

### Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Persönliche schriftliche Erklärung aller Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung, beigefügt zu Jahresabschluss und Lagebericht, sofern die Gesellschaft Inlandsemittent ist.

### Übernahmerechtliche Angaben

Neun Angaben von der Kapitalstruktur bis zu Kontrollwechselklauseln — nur bei Aktiengesellschaften, KGaA und SE mit börsennotierten stimmberechtigten Aktien.

### Erklärung zur Unternehmensführung

Gesonderter Abschnitt mit Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und weiteren Angaben; darf auf der Internetseite stehen, wenn der Lagebericht darauf verweist.

### Nichtfinanzielle Erklärung

Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung bei mehr als 500 Arbeitnehmern. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD war im Oktober 2026 noch nicht verkündet; bis dahin gelten die §§ 289b bis 289e HGB in der bisherigen Fassung.

## Anleihe-Emittenten: was für eine GmbH gilt und was nicht

Viele mittelständische Unternehmen werden über eine Anleihe kapitalmarktorientiert, ohne Aktiengesellschaft zu sein. Für sie gelten die Pflichten, die an § 264d HGB oder den Inlandsemittenten anknüpfen, nicht aber die aktienrechtlich geprägten Angaben. Ein Sonderfall ist die Mindeststückelung von 100.000 €: § 327a HGB nimmt Gesellschaften, die ausschließlich solche Schuldtitel am organisierten Markt haben, von einigen Pflichten aus — kapitalmarktorientiert bleiben sie trotzdem.

GmbH mit börsennotierter Anleihe: Pflichten je nach Stückelung

| Pflicht | Anleihe mit Stückelung unter 100.000 € | nur Anleihen mit Mindeststückelung 100.000 € (§ 327a HGB) |
| --- | --- | --- |
| gilt als große Kapitalgesellschaft | ja | ja |
| IKS-Beschreibung nach § 289 Abs. 4 HGB | ja | ja |
| Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, wenn kein Konzernabschluss | ja | ja |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter | ja | nein |
| Offenlegung innerhalb von vier Monaten | ja | nein, zwölf Monate nach § 325 Abs. 1a HGB |
| einheitliches elektronisches Berichtsformat | ja | nein |
| übernahmerechtliche Angaben und Erklärung nach § 289f Abs. 1 bis 3 HGB | nein | nein |
| Zielgrößen nach § 289f Abs. 4 HGB | nur bei Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen | nur bei Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen |

## So geht es mit lagebericht.io

- Pflicht-, bedingte und freiwillige Angaben folgen 24 Abschnittsregeln — für Emittenten am Kapitalmarkt etwa IKS und Bilanzeid
- Im Katalog stehen über 200 Fragen; angezeigt werden je Abschnitt nur die, die auf Ihre Gesellschaft zutreffen
- PDF und Word mit Unterschriftenblock, die Abschnitte zusätzlich als Excel
- Nicht enthalten: Bilanz, GuV und Anhang, Abschlussprüfung, Offenlegung, IFRS, XBRL, Konzernlagebericht
- 1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft, per Rechnung, freigeschaltet nach Zahlungseingang; Registrierung kostenlos

Den Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20 erstellt lagebericht.io je Gesellschaft und Geschäftsjahr — auch für Emittenten am Kapitalmarkt; Bilanz, GuV und Anhang erstellt weiter, wer sie bisher erstellt. Ist die Gesellschaft als kapitalmarktorientiert erfasst, setzt die Software die Abschnitte zu IKS und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren als Pflicht; Versicherung der gesetzlichen Vertreter, übernahmerechtliche Angaben, Erklärung zur Unternehmensführung und nichtfinanzielle Erklärung erscheinen nur bei den passenden Merkmalen. Ehrlich zur Abgrenzung: Für die Offenlegung in vier Monaten und das elektronische Berichtsformat brauchen Sie weitere Werkzeuge oder Dienstleister.

## Häufige Fragen

### Ist eine AG mit Aktien im Freiverkehr kapitalmarktorientiert?

Nein. § 264d HGB verlangt einen organisierten Markt, und dazu zählt der Freiverkehr nach § 2 Abs. 11 WpHG nicht. Die AG richtet sich deshalb nach den normalen Größenklassen und muss weder ihr IKS beschreiben noch den Bilanzeid abgeben. Erst mit Zulassung zum regulierten Markt oder dem Antrag darauf wird sie kapitalmarktorientiert.

### Gilt eine kapitalmarktorientierte GmbH immer als groß?

Ja. Nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gilt jede Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB stets als große, auch wenn sie die Schwellen für Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmer deutlich unterschreitet. Damit muss sie einen Lagebericht aufstellen und darin auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren behandeln.

### Kann sich eine kapitalmarktorientierte Tochtergesellschaft über den Konzernabschluss der Mutter befreien?

Nein. § 264 Abs. 3 HGB setzt ausdrücklich voraus, dass die Tochter nicht kapitalmarktorientiert ist. Sie stellt Jahresabschluss und Lagebericht deshalb selbst auf, lässt sie prüfen und legt sie offen.

### Bis wann muss eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft offenlegen?

Spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 4 HGB), bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also bis 30. April. Eine Ausnahme macht § 327a HGB für Emittenten, die am organisierten Markt nur Schuldtitel ab 100.000 € Stückelung haben; sie legen innerhalb der allgemeinen Frist von zwölf Monaten offen.

### Braucht jede kapitalmarktorientierte Gesellschaft eine nichtfinanzielle Erklärung?

Nein. Nach dem derzeit geltenden § 289b Abs. 1 HGB kommt zur Kapitalmarktorientierung und zur Größe die Voraussetzung hinzu, dass im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ob und wann die Umsetzung der CSRD den Kreis ändert, hängt vom noch ausstehenden deutschen Gesetz ab.

### Reicht schon der Antrag auf Börsenzulassung, um kapitalmarktorientiert zu sein?

Ja. § 264d HGB lässt genügen, dass die Gesellschaft die Zulassung ihrer Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. Für den Bilanzeid kommt es dagegen auf den Inlandsemittenten an, und der setzt in der Regel bereits zugelassene Wertpapiere voraus.

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 264d HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264d.html) — Begriff der kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft
- [§ 267 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html) — Abs. 3 Satz 2: kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten stets als groß
- [§ 289 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289.html) — Abs. 3 und 4: nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und IKS-Beschreibung
- [§ 325 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html) — Abs. 4: Offenlegung längstens vier Monate nach dem Stichtag
- [§ 327a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__327a.html) — Ausnahme für Emittenten von Schuldtiteln mit 100.000 € Mindeststückelung
- [§ 2 WpHG](https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html) — Abs. 1, 11 und 14: Wertpapiere, organisierter Markt, Inlandsemittent

## Weiterführende Seiten

- [IKS-Beschreibung im Lagebericht](https://lagebericht.io/ratgeber/iks-beschreibung-lagebericht)
- [Bilanzeid: Versicherung der gesetzlichen Vertreter](https://lagebericht.io/ratgeber/bilanzeid-versicherung-gesetzliche-vertreter)
- [Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a HGB](https://lagebericht.io/ratgeber/uebernahmerechtliche-angaben-289a-hgb)
- [Lagebericht: Fristen und Offenlegung](https://lagebericht.io/ratgeber/lagebericht-fristen-offenlegung)
- [Lagebericht bei AG, KGaA und SE](https://lagebericht.io/ratgeber/lagebericht-ag-kgaa-se)

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