Bilanzierung

Eigenkapital GmbH – Stammkapital, Kapitalruecklage und Gewinnruecklagen nach HGB

Das Eigenkapital ist der zentrale Indikator für die finanzielle Stabilität einer GmbH. Es setzt sich aus dem Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und dem Ergebnisvortrag zusammen. Hier erfahren Sie, wie die einzelnen Posten gegliedert, dotiert und im Jahresabschluss ausgewiesen werden.

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Bestandteile des Eigenkapitals

Die Gliederung nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB im Detail.

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 EUR). Es entspricht der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile und wird zum Nennwert bilanziert.

Kapitalruecklage

Entsteht durch Agiobeträge bei Anteilsausgabe, Zuzahlungen der Gesellschafter oder andere Einlagen über das Stammkapital hinaus. Anders als bei der AG ist sie bei der GmbH grundsätzlich nicht gesetzlich gebunden; Auszahlungen begrenzt § 30 GmbHG.

Gewinnruecklagen

Thesaurierte Gewinne aus Vorjahren. Satzungsmäßige und andere Gewinnrücklagen können durch Gesellschafterbeschluss gebildet oder aufgelöst werden.

Gewinn-/Verlustvortrag

Nicht verwendete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren. Wird in das aktuelle Geschäftsjahr vorgetragen.

Jahresueberschuss/-fehlbetrag

Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres vor Gewinnverwendung. Nach Beschlussfassung wird es in Gewinnvortrag und Ausschüttung aufgeteilt.

Eigenkapitalveränderungen und Gewinnverwendung

Von der Ergebnisfeststellung bis zur Ausschüttung.

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. Mögliche Verwendungen sind die Ausschüttung an Gesellschafter, die Einstellung in Gewinnrücklagen oder der Vortrag auf neue Rechnung. Bei der GmbH gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (anders als bei der AG); Ausnahme ist die UG (haftungsbeschränkt) nach § 5a Abs. 3 GmbHG.

Ein Eigenkapitalspiegel zeigt alle Veränderungen der Eigenkapitalposten während des Geschäftsjahres. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eine empfohlene Ergänzung zum Anhang und wird von Jahresabschluss.io automatisch generiert.

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Kapitalrücklage oder Gewinnrücklage: worin liegt der Unterschied?

Der Unterschied liegt in der Herkunft: In die Kapitalrücklage gehören Mittel, die Gesellschafter von außen zuführen (§ 272 Abs. 2 HGB); Gewinnrücklagen dürfen nur aus dem Ergebnis gebildet werden (§ 272 Abs. 3 HGB).

Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen der GmbH im Vergleich
MerkmalKapitalrücklageGewinnrücklagen
QuelleAufgeld bei neuen Anteilen, freiwillige Zuzahlungen, eingeforderte Nachschüsse (§ 42 Abs. 2 GmbHG)einbehaltene Jahresüberschüsse
Zeitpunktbei Aufstellung der Bilanz (§ 270 Abs. 1 HGB)durch Gesellschafterbeschluss (§ 29 Abs. 2 GmbHG) oder schon bei Aufstellung, wenn Gesetz oder Satzung die Einstellung vorschreiben (§ 270 Abs. 2 HGB)
GuVZuführung läuft nicht über die GuVEinstellungen und Entnahmen erst nach dem Jahresüberschuss (§ 275 Abs. 4 HGB)
Bindunggrundsätzlich keine gesetzliche Bindung; Auszahlungen begrenzt § 30 GmbHGfrei, ausgenommen die gesetzliche Rücklage der UG und satzungsmäßig gebundene Beträge
SteuerZuführungen erhöhen das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG)zählen zum ausschüttbaren Gewinn

Buchung einer freiwilligen Zuzahlung von 20.000 €: Soll Bank (SKR03 1200, SKR04 1800) 20.000 € an Kapitalrücklage durch Zuzahlungen in das Eigenkapital (SKR03 0844, SKR04 2928) 20.000 €. Die Zahlung ist kein Ertrag; der Jahresüberschuss bleibt unverändert. Zur steuerlichen Seite: steuerliches Einlagekonto.

Ausstehende Einlagen und eigene Anteile im Eigenkapital

Beide werden offen vom gezeichneten Kapital abgezogen, sodass das Stammkapital in voller Höhe sichtbar bleibt: nicht eingeforderte Einlagen nach § 272 Abs. 1 HGB, der Nennbetrag eigener Anteile nach § 272 Abs. 1a HGB.

Beispiel: Eine GmbH wird mit 40.000 € Stammkapital gegründet, die Gesellschafter zahlen die Hälfte ein – das genügt § 7 Abs. 2 GmbHG. In der Bilanz steht: Gezeichnetes Kapital 40.000 €, abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 20.000 €, eingefordertes Kapital 20.000 € in der Hauptspalte. Fordern die Gesellschafter per Beschluss (§ 46 Nr. 2 GmbHG) weitere 8.000 € an und ist das Geld am Stichtag noch nicht eingegangen, sinkt der Abzug auf 12.000 €; die 8.000 € stehen gesondert unter den Forderungen. Buchung: Soll Ausstehende Einlagen, eingefordert (SKR03 0830, SKR04 1298) 8.000 € an Ausstehende Einlagen, nicht eingefordert (SKR03 0820, SKR04 2910) 8.000 €.

Eigene Geschäftsanteile darf die GmbH nur erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind und der Kaufpreis aus Vermögen oberhalb von Stammkapital und satzungsmäßig gebundenen Rücklagen bezahlt werden kann (§ 33 Abs. 1 und 2 GmbHG). Kauft sie einen Anteil mit 5.000 € Nennbetrag für 18.000 €, sinkt das gezeichnete Kapital in der Hauptspalte um 5.000 €, die übrigen 13.000 € werden mit frei verfügbaren Rücklagen verrechnet; Notarkosten sind Aufwand des Geschäftsjahres.

Gesetzliche Rücklage der UG (haftungsbeschränkt)

Eine UG muss in jedem Jahresabschluss ein Viertel ihres Jahresüberschusses, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Eine Obergrenze gibt es nicht; die Pflicht entfällt erst, wenn das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht ist (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Verwendet werden darf die Rücklage nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich von Jahresfehlbetrag und Verlustvortrag (§ 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG) – nicht für Ausschüttungen.

  1. Jahresüberschuss 2025: 18.400 €
  2. abzüglich Verlustvortrag aus 2024: 2.400 € – Bemessungsgrundlage 16.000 €
  3. Zuführung: ein Viertel von 16.000 € = 4.000 €
  4. Buchung: Soll Einstellungen in die gesetzliche Rücklage (SKR03 2496, SKR04 7765) 4.000 € an Gesetzliche Rücklage (SKR03 0846, SKR04 2930) 4.000 €
  5. Bilanzgewinn: 18.400 € − 2.400 € − 4.000 € = 12.000 €

Weil die Zuführung schon bei der Aufstellung erfolgt, zeigt die Bilanz einer UG mit Jahresüberschuss einen Bilanzgewinn statt Jahresüberschuss und Ergebnisvortrag (§ 268 Abs. 1, § 270 Abs. 2 HGB). Ein Gewinnvortrag erhöht die Bemessungsgrundlage nicht. Zum Nachrechnen: UG-Rücklage-Rechner.

Kapitalerhaltung und Verlust der Hälfte des Stammkapitals

Vermögen, das zur Deckung des Stammkapitals nötig ist, darf nicht an Gesellschafter fließen (§ 30 Abs. 1 GmbHG); zeigt eine Bilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss die Geschäftsführung unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG).

Für § 30 wird das Reinvermögen – Vermögen abzüglich Rückstellungen und Verbindlichkeiten, bewertet nach den Regeln der Jahresbilanz – dem Stammkapital gegenübergestellt; maßgeblich ist der Stand bei Auszahlung. Erfasst ist jede Leistung an Gesellschafter ohne gleichwertige Gegenleistung, nicht nur die Ausschüttung. Beispiel: Stammkapital 25.000 €, Reinvermögen am Zahltag 34.000 € – höchstens 9.000 € dürfen abfließen. Eine Vorabausschüttung von 15.000 € verstößt in Höhe von 6.000 € gegen § 30; dieser Betrag ist zu erstatten (§ 31 Abs. 1 GmbHG).

Für § 49 Abs. 3 zählt das Eigenkapital laut Bilanz. Beispiel: Stammkapital 50.000 €, Kapitalrücklage 5.000 €, Verlustvortrag 12.000 €, Jahresfehlbetrag 19.000 € ergeben 24.000 € Eigenkapital – weniger als die Hälfte von 50.000 €. Die Pflicht gilt auch bei einer unterjährig aufgestellten Bilanz; wer die Anzeige unterlässt, macht sich strafbar (§ 84 GmbHG). Bei der UG tritt an diese Stelle die Einberufung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 5a Abs. 4 GmbHG).

Weiterführende Seiten

Bilanz erstellen | Gewinnverwendung GmbH | Bilanzgewinn berechnen | Eigenkapitalspiegel | Lexikon: Eigenkapital

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Das Eigenkapital einer GmbH gliedert sich nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB in: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige und andere), Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresueberschuss/Jahresfehlbetrag.

Das Stammkapital (gezeichnetes Kapital) beträgt mindestens 25.000 EUR und ist im Handelsregister eingetragen. Es repräsentiert die von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile und wird in der Bilanz zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Kapitalrücklage entsteht z. B. durch Aufgelder (Agio) bei der Ausgabe von Geschäftsanteilen oder durch Zuzahlungen der Gesellschafter. Sie dient als zusätzliches Eigenkapital über das Stammkapital hinaus.

Das HGB unterscheidet die gesetzliche Rücklage (bei GmbH nicht vorgeschrieben, aber bei AG), satzungsmäßige Gewinnrücklagen und andere Gewinnrücklagen. Sie werden aus dem Jahresüberschuss dotiert und stärken das Eigenkapital.

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, entsteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist ein Hinweis auf eine mögliche Überschuldung (insolvenzrechtlich zu prüfen).

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