Lexikon: Eigenkapital

Eigenkapital – Definition, Bestandteile und HGB-Bilanzierung

Das Eigenkapital zeigt, welcher Anteil des Unternehmensvermogens den Eigentümern gehört. Es ist eine zentrale Größe in der Bilanz und gliedert sich nach § 266 HGB in mehrere Bestandteile. Hier erfahren Sie, was zu jedem Posten gehört und wie die Bilanzierung funktioniert.

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Bestandteile des Eigenkapitals nach § 266 HGB

Das Eigenkapital gliedert sich in fünf Hauptposten.

Gezeichnetes Kapital

Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Haftungskapital. Stammkapital (GmbH/UG) oder Grundkapital (AG). Wird zum Nennwert ausgewiesen und ändert sich nur bei Kapitalerhöhung oder -herabsetzung.

Kapitalrücklage

Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus, z.B. Agio bei der Ausgabe von Anteilen. Kann auch Zuzahlungen in das Eigenkapital enthalten.

Gewinnrücklagen

Aus Gewinnen des Unternehmens einbehaltene Mittel. Unterteilt in gesetzliche Rücklage, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.

Gewinnvortrag / Verlustvortrag

Nicht verwendete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren. Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Vorjahres-Bilanzgewinn abzüglich Ausschüttungen und Rücklagenzuführungen.

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres. Ergibt sich aus der GuV als Differenz von Erträgen und Aufwendungen.

Bilanzgewinn / Bilanzverlust

Alternativ zum Ausweis von Gewinnvortrag und Jahresüberschuss kann der Bilanzgewinn als zusammengefasste Größe dargestellt werden (§ 268 Abs. 1 HGB).

Eigenkapitalquote und Bedeutung

Das Eigenkapital ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme x 100) zeigt, welcher Anteil des Vermögens durch eigene Mittel finanziert ist. Eine höhere Eigenkapitalquote bedeutet geringere Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und bessere Kreditwürdigkeit.

In Deutschland liegt die durchschnittliche Eigenkapitalquote bei etwa 30 %. Banken achten bei der Kreditvergabe stark auf diese Kennzahl. Eine Quote unter 10 % gilt als kritisch, über 40 % als solide.

Bei negativem Eigenkapital besteht für Kapitalgesellschaften eine besondere Prüfungspflicht: Die Geschäftsführung muss prüfen, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt (Paragraph 19 InsO).

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Wie unterscheidet sich das Eigenkapital nach Rechtsform?

Eine feste Gliederung des Eigenkapitals schreibt das HGB nur Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellten Personengesellschaften vor; Einzelkaufleute und gewöhnliche Personengesellschaften müssen es lediglich gesondert ausweisen und hinreichend aufgliedern (§ 247 Abs. 1 HGB).

Eigenkapital nach Rechtsform
RechtsformAusweis in der BilanzWas das Eigenkapital verändert
Einzelkaufmannein bewegliches Kapitalkonto, unterjährig ergänzt um ein PrivatkontoEinlagen, Entnahmen, Gewinn und Verlust; ein Mindestkapital gibt es nicht
OHG, KG mit natürlicher Person als VollhafterKapitalanteil je Gesellschafter, in der Praxis oft aufgeteilt in ein festes Kapitalkonto I und ein bewegliches Kapitalkonto IIGewinnanteile werden dem Kapitalanteil zugeschrieben, Verlustanteile abgeschrieben (§ 120 Abs. 2 HGB); für Kommanditisten bestimmt die eingetragene Haftsumme die Außenhaftung (§ 172 Abs. 1 HGB)
GmbH & Co. KG und andere Gesellschaften nach § 264a HGBKapitalanteile, Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresergebnis (§ 264c Abs. 2 HGB)Rücklagen nur auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; Verluste über den Kapitalanteil hinaus erscheinen als Einzahlungsverpflichtung oder als Fehlbetrag auf der Aktivseite
GmbH, UG, AGgezeichnetes Kapital zum Nennbetrag, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Vortrag, Jahresergebnis (§ 266 Abs. 3, § 272 HGB)das gezeichnete Kapital nur durch Satzungsänderung; die übrigen Posten durch Ergebnis, Ergebnisverwendung und Zuzahlungen
GenossenschaftGeschäftsguthaben der Mitglieder anstelle des gezeichneten Kapitals, Ergebnisrücklagen (§ 337 HGB)Beitritte und Austritte, Ergebnis und Ergebnisverwendung

Bei Kapitalgesellschaften werden nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 HGB), ebenso der Nennbetrag erworbener eigener Anteile (§ 272 Abs. 1a HGB). Das gezeichnete Kapital zeigt damit die in der Satzung festgelegte Haftungsgrundlage, nicht das tatsächlich vorhandene Vermögen. Mehr zur GmbH: Eigenkapital der GmbH.

Warum ist Eigenkapital eine Restgröße?

Eigenkapital ist eine Restgröße, weil es keinen eigenen Wertmaßstab hat: Sein Betrag steht erst fest, wenn alle Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten nach den HGB-Regeln angesetzt sind. Rechnerisch ist es die Summe der Aktivposten abzüglich der Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten und passiven latenten Steuern.

Daraus folgen zwei Dinge. Erstens verändert jede Bewertungsentscheidung das Eigenkapital: Schreibt eine GmbH eine uneinbringliche Forderung über 12.000 € ab oder bildet sie eine Rückstellung für einen Gewährleistungsfall, sinkt das Eigenkapital vor Ertragsteuern um denselben Betrag. Zweitens ist das bilanzielle Eigenkapital nicht der Wert des Unternehmens. Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ein 2008 für 180.000 € erworbenes Betriebsgrundstück steht deshalb weiter mit 180.000 € in der Bilanz, auch wenn es heute deutlich mehr wert ist – der Unterschied ist eine stille Reserve.

Negatives Eigenkapital: Was es bedeutet – und was nicht

Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Schulden laut Bilanz das bilanzierte Vermögen übersteigen. Eine Kapitalgesellschaft weist den übersteigenden Betrag nach § 268 Abs. 3 HGB am Schluss der Aktivseite als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ aus. Dieser Posten ist kein Vermögenswert, sondern ein rechnerischer Ausgleich; für die Größenklassen zählt er nicht zur Bilanzsumme (§ 267 Abs. 4a HGB).

Beispiel: Eine GmbH hat 25.000 € gezeichnetes Kapital, einen Verlustvortrag von 31.000 € und einen Jahresfehlbetrag von 12.000 €. Rechnerisch ergibt sich 25.000 € − 31.000 € − 12.000 € = −18.000 €. Die Passivseite zeigt das Eigenkapital daher mit null, auf der Aktivseite stehen 18.000 € als nicht gedeckter Fehlbetrag.

Was negatives Eigenkapital nicht bedeutet: Es ist nicht ohne Weiteres eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Diese beurteilt die Geschäftsführung gesondert nach § 19 Abs. 2 InsO, und dort gelten andere Maßstäbe als in der Bilanz:

  • Ist die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich, liegt keine Überschuldung vor – auch wenn die Bilanz einen Fehlbetrag zeigt.
  • Fehlt eine solche Prognose, wird das Vermögen mit den Werten angesetzt, die sich tatsächlich erzielen ließen. Stille Reserven, etwa in Grundstücken, zählen dann mit.
  • Gesellschafterdarlehen, für die ein Nachrang nach § 39 Abs. 2 InsO vereinbart ist, bleiben bei den Verbindlichkeiten außer Betracht.

Liegt eine Überschuldung vor, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens sechs Wochen nach ihrem Eintritt, den Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Ein früheres Warnsignal enthält das GmbH-Recht: Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, muss die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG); bei einer UG mit weniger als 25.000 € Stammkapital knüpft die Einberufungspflicht stattdessen an die drohende Zahlungsunfähigkeit an (§ 5a Abs. 4 GmbHG). Mehr dazu: Überschuldung einer GmbH prüfen.

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Häufige Fragen

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Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der den Eigentümern des Unternehmens gehört. Nach § 266 Abs. 3 HGB gliedert es sich in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Gezeichnetes Kapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Haftungskapital. Bei der GmbH ist es das Stammkapital (mindestens 25.000 EUR), bei der UG das Stammkapital (mindestens 1 EUR), bei der AG das Grundkapital (mindestens 50.000 EUR).

Die Kapitalrücklage entsteht durch Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus (z.B. Agio). Gewinnrücklagen werden aus einbehaltenen Gewinnen gebildet – also aus erwirtschafteten Mitteln des Unternehmens.

Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Schulden das Vermögen übersteigen – eine bilanzielle Überschuldung. Bei Kapitalgesellschaften kann dies eine Insolvenzantragspflicht auslösen (§ 19 InsO). Es wird auf der Aktivseite als 'Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag' ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss erscheint als eigene Position im Eigenkapital. Nach der Gewinnverwendung wird er in Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen oder Ausschüttungen aufgeteilt. Vor der Gewinnverwendung steht er als Bilanzgewinn oder Bilanzverlust.

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