Bestandteile des Eigenkapitals nach § 266 HGB
Das Eigenkapital gliedert sich in fünf Hauptposten.
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Eigenkapitalquote und Bedeutung
Das Eigenkapital ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme x 100) zeigt, welcher Anteil des Vermögens durch eigene Mittel finanziert ist. Eine höhere Eigenkapitalquote bedeutet geringere Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und bessere Kreditwürdigkeit.
In Deutschland liegt die durchschnittliche Eigenkapitalquote bei etwa 30 %. Banken achten bei der Kreditvergabe stark auf diese Kennzahl. Eine Quote unter 10 % gilt als kritisch, über 40 % als solide.
Bei negativem Eigenkapital besteht für Kapitalgesellschaften eine besondere Prüfungspflicht: Die Geschäftsführung muss prüfen, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt (Paragraph 19 InsO).
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Wie unterscheidet sich das Eigenkapital nach Rechtsform?
Eine feste Gliederung des Eigenkapitals schreibt das HGB nur Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellten Personengesellschaften vor; Einzelkaufleute und gewöhnliche Personengesellschaften müssen es lediglich gesondert ausweisen und hinreichend aufgliedern (§ 247 Abs. 1 HGB).
| Rechtsform | Ausweis in der Bilanz | Was das Eigenkapital verändert |
|---|---|---|
| Einzelkaufmann | ein bewegliches Kapitalkonto, unterjährig ergänzt um ein Privatkonto | Einlagen, Entnahmen, Gewinn und Verlust; ein Mindestkapital gibt es nicht |
| OHG, KG mit natürlicher Person als Vollhafter | Kapitalanteil je Gesellschafter, in der Praxis oft aufgeteilt in ein festes Kapitalkonto I und ein bewegliches Kapitalkonto II | Gewinnanteile werden dem Kapitalanteil zugeschrieben, Verlustanteile abgeschrieben (§ 120 Abs. 2 HGB); für Kommanditisten bestimmt die eingetragene Haftsumme die Außenhaftung (§ 172 Abs. 1 HGB) |
| GmbH & Co. KG und andere Gesellschaften nach § 264a HGB | Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresergebnis (§ 264c Abs. 2 HGB) | Rücklagen nur auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; Verluste über den Kapitalanteil hinaus erscheinen als Einzahlungsverpflichtung oder als Fehlbetrag auf der Aktivseite |
| GmbH, UG, AG | gezeichnetes Kapital zum Nennbetrag, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Vortrag, Jahresergebnis (§ 266 Abs. 3, § 272 HGB) | das gezeichnete Kapital nur durch Satzungsänderung; die übrigen Posten durch Ergebnis, Ergebnisverwendung und Zuzahlungen |
| Genossenschaft | Geschäftsguthaben der Mitglieder anstelle des gezeichneten Kapitals, Ergebnisrücklagen (§ 337 HGB) | Beitritte und Austritte, Ergebnis und Ergebnisverwendung |
Bei Kapitalgesellschaften werden nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 HGB), ebenso der Nennbetrag erworbener eigener Anteile (§ 272 Abs. 1a HGB). Das gezeichnete Kapital zeigt damit die in der Satzung festgelegte Haftungsgrundlage, nicht das tatsächlich vorhandene Vermögen. Mehr zur GmbH: Eigenkapital der GmbH.
Warum ist Eigenkapital eine Restgröße?
Eigenkapital ist eine Restgröße, weil es keinen eigenen Wertmaßstab hat: Sein Betrag steht erst fest, wenn alle Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten nach den HGB-Regeln angesetzt sind. Rechnerisch ist es die Summe der Aktivposten abzüglich der Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten und passiven latenten Steuern.
Daraus folgen zwei Dinge. Erstens verändert jede Bewertungsentscheidung das Eigenkapital: Schreibt eine GmbH eine uneinbringliche Forderung über 12.000 € ab oder bildet sie eine Rückstellung für einen Gewährleistungsfall, sinkt das Eigenkapital vor Ertragsteuern um denselben Betrag. Zweitens ist das bilanzielle Eigenkapital nicht der Wert des Unternehmens. Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt werden (§ 253 Abs. 1 HGB). Ein 2008 für 180.000 € erworbenes Betriebsgrundstück steht deshalb weiter mit 180.000 € in der Bilanz, auch wenn es heute deutlich mehr wert ist – der Unterschied ist eine stille Reserve.
Negatives Eigenkapital: Was es bedeutet – und was nicht
Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Schulden laut Bilanz das bilanzierte Vermögen übersteigen. Eine Kapitalgesellschaft weist den übersteigenden Betrag nach § 268 Abs. 3 HGB am Schluss der Aktivseite als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ aus. Dieser Posten ist kein Vermögenswert, sondern ein rechnerischer Ausgleich; für die Größenklassen zählt er nicht zur Bilanzsumme (§ 267 Abs. 4a HGB).
Beispiel: Eine GmbH hat 25.000 € gezeichnetes Kapital, einen Verlustvortrag von 31.000 € und einen Jahresfehlbetrag von 12.000 €. Rechnerisch ergibt sich 25.000 € − 31.000 € − 12.000 € = −18.000 €. Die Passivseite zeigt das Eigenkapital daher mit null, auf der Aktivseite stehen 18.000 € als nicht gedeckter Fehlbetrag.
Was negatives Eigenkapital nicht bedeutet: Es ist nicht ohne Weiteres eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Diese beurteilt die Geschäftsführung gesondert nach § 19 Abs. 2 InsO, und dort gelten andere Maßstäbe als in der Bilanz:
- Ist die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich, liegt keine Überschuldung vor – auch wenn die Bilanz einen Fehlbetrag zeigt.
- Fehlt eine solche Prognose, wird das Vermögen mit den Werten angesetzt, die sich tatsächlich erzielen ließen. Stille Reserven, etwa in Grundstücken, zählen dann mit.
- Gesellschafterdarlehen, für die ein Nachrang nach § 39 Abs. 2 InsO vereinbart ist, bleiben bei den Verbindlichkeiten außer Betracht.
Liegt eine Überschuldung vor, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens sechs Wochen nach ihrem Eintritt, den Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Ein früheres Warnsignal enthält das GmbH-Recht: Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, muss die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG); bei einer UG mit weniger als 25.000 € Stammkapital knüpft die Einberufungspflicht stattdessen an die drohende Zahlungsunfähigkeit an (§ 5a Abs. 4 GmbHG). Mehr dazu: Überschuldung einer GmbH prüfen.
Weiterführende Seiten
Bilanz erstellen | Gewinnverwendung | HGB-Bilanzgliederung | Lexikon: Bilanz | Lexikon: Rückstellungen