Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB
Die Bilanz für Kapitalgesellschaften folgt einer festen Gliederung.
Aktiva: Anlagevermögen
Aktiva: Umlaufvermögen
Passiva: Eigenkapital
Passiva: Fremdkapital
Bilanz nach Größenklassen
Der Detailgrad der Bilanz hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab.
Kleinstkapitalgesellschaft
Kleine Kapitalgesellschaft
Mittel/Groß
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Was zeigen Aktivseite und Passivseite?
Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung, also wofür das Kapital am Stichtag eingesetzt ist; die Passivseite zeigt die Mittelherkunft, also wer dieses Kapital zur Verfügung gestellt hat. Links stehen etwa Grundstücke, Maschinen, Vorräte, Forderungen und Bankguthaben. Rechts steht das Kapital der Eigentümer, daneben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Jeder Euro Vermögen ist damit genau einmal finanziert – aus eigenen oder aus fremden Mitteln.
Daraus ergibt sich die Bilanzgleichung: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital, umgestellt Eigenkapital = Vermögen − Schulden. Das Eigenkapital wird also nicht gezählt, sondern ist der Betrag, der beide Seiten ausgleicht. Hinzu kommen Abgrenzungsposten, die auf beiden Seiten auftreten können: Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) und latente Steuern (§ 274 HGB). Jeder Geschäftsvorfall verändert mindestens zwei Posten, ohne die Gleichung zu stören:
| Geschäftsvorfall | Wirkung in der Bilanz | Bilanzsumme |
|---|---|---|
| Kauf eines Laptops für 1.500 € per Überweisung | Betriebs- und Geschäftsausstattung +1.500 €, Bankguthaben −1.500 € (Aktivtausch) | bleibt gleich |
| Auszahlung eines Bankdarlehens über 40.000 € | Bankguthaben +40.000 €, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +40.000 € (Bilanzverlängerung) | steigt |
| Bezahlung einer Lieferantenrechnung über 3.200 € | Bankguthaben −3.200 €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen −3.200 € (Bilanzverkürzung) | sinkt |
| Steuerbescheid bestätigt eine zurückgestellte Nachzahlung von 2.000 € | Steuerrückstellung −2.000 €, sonstige Verbindlichkeiten +2.000 € (Passivtausch) | bleibt gleich |
Vom Inventar zur Bilanz
Das Inventar ist das ausführliche Bestandsverzeichnis, die Bilanz seine verdichtete Fassung. Nach § 240 HGB verzeichnet der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem Geschäftsjahresende sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden einzeln mit Menge und Wert. Die Grundlage dafür liefert die Inventur – Zählen, Messen und Wiegen im Lager, für Forderungen, Bankkonten und Schulden der Abgleich mit Belegen und Kontoauszügen.
- Detailtiefe: Das Inventar nennt jeden Kunden mit seinem offenen Betrag und jede Artikelgruppe mit Stückzahl. Die Bilanz zeigt davon nur noch die Postensumme, etwa „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ oder „Vorräte“.
- Form: Das Inventar ist eine Liste untereinander – Vermögen, davon abgezogen die Schulden, ergibt das Reinvermögen. Die Bilanz steht in Kontoform mit zwei Seiten, bei Kapitalgesellschaften in der Gliederung des § 266 HGB.
- Verwendung: Das Inventar bleibt intern und ist zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB). Die Bilanz einer Kapitalgesellschaft wird offengelegt oder hinterlegt.
Die Bestandsaufnahme muss nicht immer am Stichtag selbst stattfinden: § 241 HGB erlaubt Stichprobenverfahren, die permanente Inventur und eine Aufnahme bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag mit Fortschreibung; § 240 Abs. 3 und 4 HGB lassen Festwerte und Gruppenbewertung zu. Einzelkaufleute brauchen weder Inventar noch Bilanz, wenn ihre Umsatzerlöse an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils höchstens 800.000 € und ihr Jahresüberschuss jeweils höchstens 80.000 € betragen (§ 241a, § 242 Abs. 4 HGB). Mehr dazu im Lexikon: Inventur.
Welche Bilanzarten gibt es?
Bilanzarten unterscheiden sich nach Anlass, Stichtag und Zweck. Für eine GmbH sind im Lauf ihres Bestehens vor allem diese sechs von Bedeutung:
| Bilanzart | Anlass und Stichtag | Rechtsgrundlage und Besonderheit |
|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz | Beginn des Handelsgewerbes, bei der GmbH regelmäßig die Gründung | § 242 Abs. 1 HGB; in den Folgejahren knüpft jede Eröffnung an die Schlussbilanz des Vorjahres an (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) |
| Schlussbilanz (Jahresbilanz) | Ende jedes Geschäftsjahres, das höchstens zwölf Monate umfassen darf | § 242 Abs. 1, § 240 Abs. 2 HGB; Teil des Jahresabschlusses |
| Zwischenbilanz | unterjähriger Stichtag, etwa für die Bank, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zur Prüfung eines Kapitalverlusts | keine allgemeine Pflicht; gesetzlich angesprochen z. B. in § 57f und § 49 Abs. 3 GmbHG |
| Liquidationsbilanz | Beginn der Abwicklung und jedes weitere Jahresende während der Liquidation | § 71 GmbHG, § 270 AktG; Anlagevermögen, das veräußert werden soll oder nicht mehr dem Betrieb dient, wird wie Umlaufvermögen bewertet |
| Handelsbilanz | Jahresbilanz nach den Vorschriften des HGB | Grundlage für Ergebnisverwendung, Ausschüttungsgrenzen und Offenlegung |
| Steuerbilanz | dieselben Stichtage; dient der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns | § 5 Abs. 1 EStG: Ausgangspunkt ist die Handelsbilanz, steuerliche Sondervorschriften gehen vor; häufig als Überleitungsrechnung statt eigener Bilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV) |
Vertiefung: Eröffnungsbilanz erstellen, Liquidationsbilanz und Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Beispiel: Bilanz einer kleinen GmbH zum 31.12.2025
Die folgende Bilanz ist in der verkürzten Form für kleine Gesellschaften aufgestellt. Sie zeigt eine GmbH im ersten Geschäftsjahr mit Fahrzeug und Werkzeug, etwas Lagerbestand, offenen Kundenrechnungen und einem Bankdarlehen.
| Aktiva | € | Passiva | € |
|---|---|---|---|
| A. II. Sachanlagen | 38.000 | A. I. Gezeichnetes Kapital | 25.000 |
| B. I. Vorräte | 6.500 | A. V. Jahresüberschuss | 9.400 |
| B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 14.200 | B. Rückstellungen | 5.600 |
| B. IV. Guthaben bei Kreditinstituten | 21.300 | C. Verbindlichkeiten | 40.000 |
| Summe Aktiva | 80.000 | Summe Passiva | 80.000 |
So lesen Sie das Beispiel: Vom Vermögen über 80.000 € sind 34.400 € mit Eigenkapital und 45.600 € mit Rückstellungen und Verbindlichkeiten finanziert. Die Probe Vermögen − Schulden = 80.000 € − 45.600 € führt zum selben Eigenkapital von 34.400 €, die Eigenkapitalquote beträgt 43 %. Der Jahresüberschuss von 9.400 € steht hier nur als Saldo; aus welchen Erträgen und Aufwendungen er sich zusammensetzt, zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung.
Weiterführende Seiten
Bilanz erstellen | HGB Bilanzgliederung | Lexikon: GuV | Lexikon: Anhang | Größenklassen | Bestandteile