Lexikon: Bilanz

Bilanz - Definition, HGB-Gliederung und Erstellung mit Software

Die Bilanz ist das Herzstück des Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens gegenüber. Hier erfahren Sie, wie die Bilanz nach § 266 HGB gegliedert ist und wie Sie sie mit Software erstellen.

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Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz für Kapitalgesellschaften folgt einer festen Gliederung.

Aktiva: Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Langfristig gebundenes Vermögen, das dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient.

Aktiva: Umlaufvermögen

Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel. Kurzfristig umsetzbares Vermögen, das im Geschäftszyklus verbraucht wird.

Passiva: Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn/-verlust. Die Mittel der Gesellschafter.

Passiva: Fremdkapital

Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Schulden gegenüber Dritten, gegliedert nach Fristigkeit.

Bilanz nach Größenklassen

Der Detailgrad der Bilanz hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab.

Kleinstkapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz mit wenigen Positionen. Nur Hauptposten ohne Untergliederung erforderlich (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Kleine Kapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz: Nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Mittel/Groß

Vollständige Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit allen Unterpositionen.

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Was zeigen Aktivseite und Passivseite?

Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung, also wofür das Kapital am Stichtag eingesetzt ist; die Passivseite zeigt die Mittelherkunft, also wer dieses Kapital zur Verfügung gestellt hat. Links stehen etwa Grundstücke, Maschinen, Vorräte, Forderungen und Bankguthaben. Rechts steht das Kapital der Eigentümer, daneben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Jeder Euro Vermögen ist damit genau einmal finanziert – aus eigenen oder aus fremden Mitteln.

Daraus ergibt sich die Bilanzgleichung: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital, umgestellt Eigenkapital = Vermögen − Schulden. Das Eigenkapital wird also nicht gezählt, sondern ist der Betrag, der beide Seiten ausgleicht. Hinzu kommen Abgrenzungsposten, die auf beiden Seiten auftreten können: Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) und latente Steuern (§ 274 HGB). Jeder Geschäftsvorfall verändert mindestens zwei Posten, ohne die Gleichung zu stören:

Wie Geschäftsvorfälle die Bilanz verändern (Beträge ohne Umsatzsteuer)
GeschäftsvorfallWirkung in der BilanzBilanzsumme
Kauf eines Laptops für 1.500 € per ÜberweisungBetriebs- und Geschäftsausstattung +1.500 €, Bankguthaben −1.500 € (Aktivtausch)bleibt gleich
Auszahlung eines Bankdarlehens über 40.000 €Bankguthaben +40.000 €, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +40.000 € (Bilanzverlängerung)steigt
Bezahlung einer Lieferantenrechnung über 3.200 €Bankguthaben −3.200 €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen −3.200 € (Bilanzverkürzung)sinkt
Steuerbescheid bestätigt eine zurückgestellte Nachzahlung von 2.000 €Steuerrückstellung −2.000 €, sonstige Verbindlichkeiten +2.000 € (Passivtausch)bleibt gleich

Vom Inventar zur Bilanz

Das Inventar ist das ausführliche Bestandsverzeichnis, die Bilanz seine verdichtete Fassung. Nach § 240 HGB verzeichnet der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem Geschäftsjahresende sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden einzeln mit Menge und Wert. Die Grundlage dafür liefert die Inventur – Zählen, Messen und Wiegen im Lager, für Forderungen, Bankkonten und Schulden der Abgleich mit Belegen und Kontoauszügen.

  • Detailtiefe: Das Inventar nennt jeden Kunden mit seinem offenen Betrag und jede Artikelgruppe mit Stückzahl. Die Bilanz zeigt davon nur noch die Postensumme, etwa „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ oder „Vorräte“.
  • Form: Das Inventar ist eine Liste untereinander – Vermögen, davon abgezogen die Schulden, ergibt das Reinvermögen. Die Bilanz steht in Kontoform mit zwei Seiten, bei Kapitalgesellschaften in der Gliederung des § 266 HGB.
  • Verwendung: Das Inventar bleibt intern und ist zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB). Die Bilanz einer Kapitalgesellschaft wird offengelegt oder hinterlegt.

Die Bestandsaufnahme muss nicht immer am Stichtag selbst stattfinden: § 241 HGB erlaubt Stichprobenverfahren, die permanente Inventur und eine Aufnahme bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag mit Fortschreibung; § 240 Abs. 3 und 4 HGB lassen Festwerte und Gruppenbewertung zu. Einzelkaufleute brauchen weder Inventar noch Bilanz, wenn ihre Umsatzerlöse an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils höchstens 800.000 € und ihr Jahresüberschuss jeweils höchstens 80.000 € betragen (§ 241a, § 242 Abs. 4 HGB). Mehr dazu im Lexikon: Inventur.

Welche Bilanzarten gibt es?

Bilanzarten unterscheiden sich nach Anlass, Stichtag und Zweck. Für eine GmbH sind im Lauf ihres Bestehens vor allem diese sechs von Bedeutung:

Bilanzarten im Überblick
BilanzartAnlass und StichtagRechtsgrundlage und Besonderheit
EröffnungsbilanzBeginn des Handelsgewerbes, bei der GmbH regelmäßig die Gründung§ 242 Abs. 1 HGB; in den Folgejahren knüpft jede Eröffnung an die Schlussbilanz des Vorjahres an (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Schlussbilanz (Jahresbilanz)Ende jedes Geschäftsjahres, das höchstens zwölf Monate umfassen darf§ 242 Abs. 1, § 240 Abs. 2 HGB; Teil des Jahresabschlusses
Zwischenbilanzunterjähriger Stichtag, etwa für die Bank, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zur Prüfung eines Kapitalverlustskeine allgemeine Pflicht; gesetzlich angesprochen z. B. in § 57f und § 49 Abs. 3 GmbHG
LiquidationsbilanzBeginn der Abwicklung und jedes weitere Jahresende während der Liquidation§ 71 GmbHG, § 270 AktG; Anlagevermögen, das veräußert werden soll oder nicht mehr dem Betrieb dient, wird wie Umlaufvermögen bewertet
HandelsbilanzJahresbilanz nach den Vorschriften des HGBGrundlage für Ergebnisverwendung, Ausschüttungsgrenzen und Offenlegung
Steuerbilanzdieselben Stichtage; dient der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns§ 5 Abs. 1 EStG: Ausgangspunkt ist die Handelsbilanz, steuerliche Sondervorschriften gehen vor; häufig als Überleitungsrechnung statt eigener Bilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV)

Vertiefung: Eröffnungsbilanz erstellen, Liquidationsbilanz und Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Beispiel: Bilanz einer kleinen GmbH zum 31.12.2025

Die folgende Bilanz ist in der verkürzten Form für kleine Gesellschaften aufgestellt. Sie zeigt eine GmbH im ersten Geschäftsjahr mit Fahrzeug und Werkzeug, etwas Lagerbestand, offenen Kundenrechnungen und einem Bankdarlehen.

Bilanz zum 31.12.2025 (in €)
Aktiva€Passiva€
A. II. Sachanlagen38.000A. I. Gezeichnetes Kapital25.000
B. I. Vorräte6.500A. V. Jahresüberschuss9.400
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände14.200B. Rückstellungen5.600
B. IV. Guthaben bei Kreditinstituten21.300C. Verbindlichkeiten40.000
Summe Aktiva80.000Summe Passiva80.000
Bei den Verbindlichkeiten sind zusätzlich die Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und von mehr als einem Jahr zu vermerken (§ 268 Abs. 5 HGB); sie fehlen hier, um das Beispiel übersichtlich zu halten.

So lesen Sie das Beispiel: Vom Vermögen über 80.000 € sind 34.400 € mit Eigenkapital und 45.600 € mit Rückstellungen und Verbindlichkeiten finanziert. Die Probe Vermögen − Schulden = 80.000 € − 45.600 € führt zum selben Eigenkapital von 34.400 €, die Eigenkapitalquote beträgt 43 %. Der Jahresüberschuss von 9.400 € steht hier nur als Saldo; aus welchen Erträgen und Aufwendungen er sich zusammensetzt, zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung.

Weiterführende Seiten

Bilanz erstellen | HGB Bilanzgliederung | Lexikon: GuV | Lexikon: Anhang | Größenklassen | Bestandteile

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB.

Die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB festgelegt. Aktiva gliedern sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Passiva in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Alle Kaufleute nach HGB, insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) mit über 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn.

Die Bilanzgleichung besagt, dass die Summe aller Vermögenswerte (Aktiva) immer gleich der Summe aus Eigenkapital und Schulden (Passiva) sein muss. Dies ist ein grundlegendes Prinzip der doppelten Buchführung.

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