GKV vs. UKV: Die zwei Verfahren
§ 275 HGB erlaubt zwei Gliederungsvarianten für die GuV.
Gesamtkostenverfahren (GKV)
Umsatzkostenverfahren (UKV)
Wichtige GuV-Positionen
Die zentralen Positionen der GuV nach § 275 HGB im Überblick.
Umsatzerlöse
Materialaufwand
Personalaufwand
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
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Aufwand, Ausgabe, Auszahlung: Was gehört in die GuV?
In die GuV gehören nur Aufwendungen und Erträge – der Werteverzehr und der Wertzuwachs eines Geschäftsjahres, der das Eigenkapital verändert. Davon zu trennen sind zwei weitere Begriffspaare, die im Alltag oft gleichbedeutend verwendet werden:
- Auszahlung und Einzahlung betreffen allein den Bestand an Bargeld und Bankguthaben. Sie bestimmen die Liquidität.
- Ausgabe und Einnahme erfassen zusätzlich das Entstehen von Verbindlichkeiten und Forderungen. Wer auf Ziel einkauft, hat eine Ausgabe, aber noch keine Auszahlung.
- Aufwand und Ertrag ordnen die Erfolgswirkung dem Geschäftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehört – unabhängig davon, wann gezahlt wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
| Vorgang | Auszahlung / Einzahlung | Ausgabe / Einnahme | Aufwand / Ertrag |
|---|---|---|---|
| Maschine für 60.000 € im Januar 2025 überwiesen, Nutzungsdauer zehn Jahre | Auszahlung 60.000 € (2025) | Ausgabe 60.000 € (2025) | Aufwand je 6.000 € Abschreibung in 2025 bis 2034 |
| Jahresmiete für ein Lager über 12.000 € am 1.10.2025 im Voraus gezahlt | Auszahlung 12.000 € (2025) | Ausgabe 12.000 € (2025) | Aufwand 3.000 € (2025) und 9.000 € (2026); zum Stichtag aktiver Rechnungsabgrenzungsposten |
| Waren für 4.000 € im Dezember 2025 auf Ziel gekauft, im Januar 2026 bezahlt, im März 2026 verkauft | Auszahlung 4.000 € (2026) | Ausgabe 4.000 € (2025) | Aufwand 4.000 € als Wareneinsatz (2026) |
| Bankdarlehen über 50.000 € ausgezahlt | Einzahlung 50.000 € | keine Einnahme – die Verbindlichkeit steigt im gleichen Umfang | kein Ertrag |
| Kunde begleicht im Januar 2026 eine Rechnung aus 2025 über 7.500 € | Einzahlung 7.500 € (2026) | keine Einnahme in 2026 – die Forderung sinkt | kein Ertrag in 2026; er wurde 2025 erfasst |
Vorsicht bei der Einnahmenüberschussrechnung: Dort folgen Betriebseinnahmen und -ausgaben grundsätzlich dem Geldfluss (§ 11 EStG), mit Ausnahmen wie der Abschreibung. Die GuV dagegen bildet stets die Erfolgsebene ab.
Warum ist das GuV-Konto ein Unterkonto des Eigenkapitals?
Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals, weil jeder Ertrag das Eigenkapital erhöht und jeder Aufwand es mindert. Der Jahreserfolg lässt sich deshalb auf zwei Wegen ermitteln: in der Bilanz als Zuwachs des Eigenkapitals zwischen zwei Stichtagen, bereinigt um Einlagen, Entnahmen und Ausschüttungen, und in der GuV als Saldo aller Aufwendungen und Erträge. Buchungstechnisch werden Erträge wie Eigenkapitalzugänge im Haben und Aufwendungen im Soll erfasst. Die einzelnen Erfolgskonten zeigen, woher das Ergebnis stammt; das GuV-Konto führt sie am Jahresende zusammen und gibt seinen Saldo an das Eigenkapital weiter.
Daraus folgt ein Prüfschritt vor dem Abschluss: Der Jahresüberschuss der GuV muss mit dem Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ der Bilanz übereinstimmen. Weichen beide ab, ist meist ein Erfolgsvorgang direkt auf ein Eigenkapitalkonto gebucht worden oder umgekehrt.
Nicht jede Veränderung des Eigenkapitals ist allerdings Aufwand oder Ertrag. Einlagen, Entnahmen, Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen berühren die GuV nicht. Einstellungen in Rücklagen und Entnahmen daraus werden – wenn überhaupt – erst unterhalb des Jahresergebnisses gezeigt (§ 275 Abs. 4 HGB).
Wie werden die Erfolgskonten abgeschlossen?
Zum Geschäftsjahresende werden alle Aufwands- und Ertragskonten über das GuV-Konto abgeschlossen; dessen Saldo geht als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag in das Eigenkapital. Vorher müssen die vorbereitenden Abschlussbuchungen erfasst sein – Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen, Bestandsveränderungen und Ertragsteuern –, sonst ist das Ergebnis unvollständig.
- Jedes Aufwandskonto wird mit „GuV-Konto an Aufwandskonto“ geschlossen; sein Saldo erscheint im Soll des GuV-Kontos.
- Jedes Ertragskonto wird mit „Ertragskonto an GuV-Konto“ geschlossen; sein Saldo erscheint im Haben.
- Überwiegt das Haben, lautet die Saldobuchung „GuV-Konto an Eigenkapital“ (Gewinn), überwiegt das Soll, „Eigenkapital an GuV-Konto“ (Verlust).
- Im neuen Jahr beginnen die Erfolgskonten bei null, während die Bestandskonten ihre Schlussbestände als Anfangsbestände übernehmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
| Soll (Aufwendungen) | € | Haben (Erträge) | € |
|---|---|---|---|
| Materialaufwand | 62.000 | Umsatzerlöse | 180.000 |
| Personalaufwand | 70.000 | Sonstige betriebliche Erträge | 4.000 |
| Abschreibungen | 9.000 | ||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 21.000 | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.000 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 6.000 | ||
| Saldo: Jahresüberschuss | 14.000 | ||
| Summe | 184.000 | Summe | 184.000 |
Die Saldobuchung lautet hier: GuV-Konto 14.000 € an Jahresüberschuss (Eigenkapital) 14.000 €. In der veröffentlichten GuV stehen dieselben Zahlen in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB, in der Bilanz erscheinen die 14.000 € unter A. V. „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“. Wie sich Erlöse und Erlösschmälerungen zusammensetzen, erklärt das Lexikon: Umsatzerlöse.
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