Aufbau einer HGB-Bilanz
Aktiva und Passiva im Überblick.
Aktiva: Anlagevermögen
Aktiva: Umlaufvermögen
Passiva: Eigenkapital
Passiva: Fremdkapital
Wichtige Bilanzkennzahlen
Diese Kennzahlen helfen bei der schnellen Einschätzung.
Eigenkapitalquote
Anlagendeckungsgrad I
Liquidität 3. Grades
Bilanz automatisch erstellen lassen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
In welcher Reihenfolge liest man eine Bilanz?
Vom Rahmen über die Finanzierung zum Vermögen.
Lesen Sie zuerst, wie das Unternehmen finanziert ist, und erst danach, worin das Geld steckt – so sehen Sie, ob das Fundament trägt, bevor Sie in die Einzelheiten gehen.
- Rahmen klären. Stichtag, Länge des Geschäftsjahres (ein Rumpfgeschäftsjahr hat weniger als zwölf Monate) und ob die Bilanz nach teilweiser Verwendung des Ergebnisses aufgestellt ist – dann steht dort der Bilanzgewinn statt Jahresüberschuss und Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB).
- Vorjahresspalte nutzen. Zu jedem Posten gehört der Vorjahresbetrag (§ 265 Abs. 2 HGB). Posten, die sich stark verändert haben, sind die Fragen des Jahres.
- Eigenkapital zerlegen. Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresergebnis einzeln ansehen. Eigenkapital aus angesparten Rücklagen ist belastbarer als ein Jahresüberschuss, der demnächst ausgeschüttet wird.
- Schulden nach Fälligkeit ordnen. Bei jedem Verbindlichkeitsposten ist der Betrag mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr vermerkt (§ 268 Abs. 5 HGB); dazu kommen die Rückstellungen.
- Aktivseite gegenlesen. Wie viel ist in Anlagen gebunden, wie viel in Vorräten und Forderungen, wie viel liegt auf der Bank? Forderungen gegen Gesellschafter weist die GmbH gesondert aus oder gibt sie im Anhang an (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
- Unter die Bilanz und in den Anhang schauen. Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB), Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit und gestellte Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 HGB) sowie die Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) stehen nicht in den Posten selbst.
Worauf Geschäftsführer besonders achten sollten
Eigenkapital, Deckung des Anlagevermögens, Fristigkeit und Rückstellungen.
- Eigenkapital im Zeitverlauf: Sinkt es trotz Jahresüberschuss, wurde mehr ausgeschüttet als verdient. Wächst die Bilanzsumme schneller als das Eigenkapital, wächst das Unternehmen auf Kredit.
- Deckung des Anlagevermögens: Maschinen, Gebäude und Software bleiben Jahre im Betrieb und sollten mit Eigenkapital und langfristigen Darlehen bezahlt sein. Steckt stattdessen der Kontokorrent dahinter, hängt der Betrieb an der Verlängerung der Kreditlinie.
- Fristigkeit: Stellen Sie die innerhalb eines Jahres fälligen Verbindlichkeiten und die Rückstellungen dem Bankguthaben und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber.
- Rückstellungen: Sie sind Schätzungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Steuerrückstellungen werden meist binnen weniger Monate zu Zahlungen. Sinken die Rückstellungen deutlich, während der Gewinn steigt, prüfen Sie, ob Auflösungen das Ergebnis tragen – sie stecken in den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: was bedeutet er?
Das deutlichste Warnsignal einer Bilanz – und was schon vorher gilt.
Der Posten steht am Ende der Aktivseite, wenn Verluste das Eigenkapital vollständig aufgezehrt haben und die Schulden das Vermögen übersteigen (§ 268 Abs. 3 HGB). Er ist kein Vermögen, sondern der Betrag, der die Bilanz rechnerisch ausgleicht; zur Bilanzsumme für die Größenklassen zählt er nicht (§ 267 Abs. 4a HGB).
Bei der GmbH beginnt die Pflicht zum Handeln früher: Zeigt die Jahresbilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss die Geschäftsführung unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Bei einer UG mit weniger als 25.000 € Stammkapital tritt an diese Stelle die Einberufung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 5a Abs. 4 GmbHG).
Beispiel: Stammkapital 25.000 €, Gewinnrücklagen 4.000 €, Verlustvortrag 9.000 €, Jahresfehlbetrag 8.000 €. Das Eigenkapital beträgt 25.000 + 4.000 − 9.000 − 8.000 = 12.000 € und liegt unter der Hälfte des Stammkapitals von 12.500 € – die Versammlung ist einzuberufen. Ein Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB entstünde erst bei Verlusten von zusammen mehr als 29.000 €.
Ob neben der bilanziellen auch eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn vorliegt, ist eine eigene Prüfung mit eigenen Maßstäben; der Fehlbetrag ist dafür ein Anlass, kein Ergebnis. Mehr dazu: Überschuldung der GmbH prüfen.
Warnsignale in der Bilanz
Woran Sie Fehlentwicklungen erkennen, bevor sie im Ergebnis ankommen.
| Signal | Wo Sie es sehen | Was dahinterstecken kann |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wachsen deutlich schneller als der Umsatz | Forderungen im Vorjahresvergleich, Umsatzerlöse der GuV | Kunden zahlen später, Forderungen sind zweifelhaft oder Umsätze wurden vorgezogen |
| Vorräte steigen ohne Umsatzplus | Vorräte im Vorjahresvergleich | schwer verkäufliche Bestände, Abwertungsbedarf, gebundenes Geld |
| Kurzfristige Bankschulden steigen parallel zu Investitionen | Restlaufzeitvermerk bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anlagevermögen | Anlagen über den Kontokorrent finanziert |
| Forderungen gegen Gesellschafter nehmen zu | gesonderter Ausweis, Vermerk oder Anhangangabe (§ 42 Abs. 3 GmbHG) | Geld fließt an Gesellschafter ab; ist der Rückzahlungsanspruch nicht vollwertig, ist die Kapitalerhaltung berührt (§ 30 Abs. 1 GmbHG) |
| Eigenkapital sinkt trotz Gewinn | Eigenkapital, Jahresüberschuss, Vorjahr | Ausschüttungen über dem Ergebnis |
| Verlustvortrag wächst über Jahre | Eigenkapital, Posten Verlustvortrag | anhaltende Verluste, Annäherung an § 49 Abs. 3 GmbHG |
| Neue oder höhere Bürgschaften | unter der Bilanz oder im Anhang (§ 251, § 268 Abs. 7 HGB) | Risiken außerhalb der Bilanzposten |
Beispiel: eine GmbH-Bilanz Schritt für Schritt gelesen
Gewinn im Plus, Liquidität unter Druck – was die Zahlen verraten.
| Posten | Geschäftsjahr | Vorjahr |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 230.000 | 170.000 |
| Vorräte | 95.000 | 90.000 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 260.000 | 180.000 |
| Forderungen gegen Gesellschafter | 30.000 | 10.000 |
| Bankguthaben | 25.000 | 110.000 |
| Bilanzsumme | 640.000 | 560.000 |
| Eigenkapital | 120.000 | 110.000 |
| Rückstellungen | 45.000 | 40.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 210.000 | 160.000 |
| – davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | 150.000 | 60.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 190.000 | 170.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 75.000 | 80.000 |
- Eigenkapital: 120.000 ÷ 640.000 = 18,8 % nach 19,6 % im Vorjahr. Das Eigenkapital wächst, aber langsamer als die Bilanz.
- Deckung der Anlagen: Langfristig stehen Eigenkapital und Bankkredit mit mehr als einem Jahr Laufzeit zur Verfügung: 120.000 + 60.000 = 180.000 €. Das reicht nicht für Sachanlagen von 230.000 €; im Vorjahr deckten 210.000 € noch 170.000 € Anlagen. Die Investition lief offenbar über den Kontokorrent.
- Fristigkeit: Kurzfristig fällig sind 150.000 + 190.000 + 75.000 + 45.000 = 460.000 €. Bankguthaben und Kundenforderungen decken davon 285.000 €, also 62 % (Vorjahr 83 %).
- Ursache: Die Kundenforderungen sind um 44 % gestiegen, der Umsatz nur um 12 %. Allein dieser Zuwachs von 80.000 € bindet mehr Geld, als die GmbH verdient hat. Die Forderungen gegen Gesellschafter haben sich verdreifacht.
Fazit: Das Unternehmen arbeitet profitabel, finanziert aber Wachstum und Investitionen zunehmend kurzfristig. Naheliegende Fragen an die eigene Buchhaltung sind Zahlungsziele und Mahnwesen, eine langfristige Finanzierung der Anlagen und die Rückführung der Gesellschafterforderung. Die Kennzahlen mit Formeln finden Sie unter Bilanzanalyse.
Weiterführende Seiten
Bilanz erstellen | HGB-Bilanzgliederung | Lexikon: Bilanz | GuV erstellen | Bestandteile