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Müssen Sie einen Lagebericht aufstellen?

Prüfen Sie die Lageberichtspflicht nach HGB: Größenklasse an zwei Stichtagen, Rechtsform, Kapitalmarktorientierung und Hinweise zur Befreiung.

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Für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2023: Schwellen in der Fassung ab 17.04.2024 nach Art. 93 EGHGB. Die vorzeitige Anwendung auf 2023 wird hier nicht geprüft.

Die Prüfung betrifft die allgemeinen HGB-Regeln. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen sowie kommunale oder gesellschaftsvertragliche Pflichten sind gesondert zu prüfen.

Bei unterschiedlichen Stichtagsklassen ist die bisherige Rechtsfolgenklasse nötig. Die Einzelwerte des Vorjahres allein belegen sie nicht.

Vorheriger Abschlussstichtag

Aktueller Abschlussstichtag

Bilanzsumme ohne den aktivischen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (§ 267 Abs. 4a HGB). Umsatzerlöse jeweils in den zwölf Monaten vor dem Stichtag. Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB: Durchschnitt der vier Quartalsstichtage einschließlich Ausland, ohne Auszubildende.

Quellen und Rechtsstand

Stand: 22.10.2026. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.