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Risikobericht

Chancen- und Risikobericht mit Risikomatrix: Risiken bewerten, ordnen und formulieren

Der Risikobericht ist der Teil des Lageberichts, in dem aus einer internen Risikoliste ein Text für Gesellschafter, Banken und Abschlussprüfer wird. Diese Seite geht über die Grundregeln hinaus: Sie zeigt, wie man Skalen für Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung festlegt, eine Risikomatrix in A-, B- und C-Risiken übersetzt, zwischen Brutto- und Nettodarstellung wählt und daraus belastbare Formulierungen macht — durchgehend am Beispiel einer fiktiven großen GmbH.

Stand: 2026-10-22

Was Gesetz und DRS 20 vom Risikobericht verlangen

Das Gesetz ist knapp: Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern, und die zugrunde liegenden Annahmen sind anzugeben. Ist die Gesellschaft prüfungspflichtig, nimmt der Abschlussprüfer die Darstellung von Chancen und Risiken ausdrücklich unter die Lupe (§ 317 Abs. 2 Satz 2 HGB). Hinzu kommen die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB, die oft im Risikobericht stehen.

Die Einzelheiten stehen in DRS 20; das DRSC empfiehlt, den Konzernstandard auf den Lagebericht nach § 289 HGB sinngemäß zu übertragen (DRS 20.2). DRS 20.11 definiert Risiken als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- oder Zielabweichung führen können, Chancen spiegelbildlich als positive Abweichungen. Der Risikobericht umfasst nach DRS 20.135 Angaben zum Risikomanagementsystem, zu den einzelnen Risiken und eine zusammenfassende Darstellung der Risikolage. Das Risikomanagementsystem selbst müssen nach DRS 20.K137 nur kapitalmarktorientierte Unternehmen beschreiben.

Davon zu trennen sind Organisationspflichten außerhalb des Lageberichts: Geschäftsleiter juristischer Personen haben nach § 1 StaRUG fortlaufend Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand gefährden können, und der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat nach § 91 Abs. 2 AktG ein Überwachungssystem zur Früherkennung einzurichten. Ein funktionierendes Früherkennungssystem ist die beste Grundlage für den Risikobericht — beschrieben werden muss es von einer nicht kapitalmarktorientierten GmbH aber nicht.

Die Anforderungen an die Darstellung der Risiken

Regeln für die Risikoberichterstattung nach DRS 20 mit Fundstelle
ThemaAnforderungFundstelle
AuswahlZu berichten ist über Risiken, welche die Entscheidungen eines verständigen Adressaten beeinflussen können; Schwerpunkt sind die spezifischen Risiken der eigenen Geschäftstätigkeit, externe wie interneDRS 20.146 und 147
BestandsgefährdungEin Risiko, dessen Eintritt den Bestand voraussichtlich gefährden würde, ist als solches zu bezeichnenDRS 20.148
EinzeldarstellungWesentliche Risiken einzeln darstellen, Konsequenzen bei Eintritt analysieren und beurteilen; die Bedeutung muss erkennbar seinDRS 20.149 und 150
QuantifizierungQuantifizieren, wenn das auch intern geschieht und für den Adressaten wesentlich ist, mit Modellen und Annahmen; Ausnahme bei erheblicher Beeinträchtigung, etwa in einem Rechtsstreit, mit BegründungDRS 20.152 bis 154
ZeitbezugEinschätzung zum Stichtag, spätere Änderungen zusätzlich darstellen, wenn sonst kein zutreffendes Bild entsteht; Beurteilungszeitraum mindestens so lang wie der Prognosezeitraum, für Bestandsgefährdung mindestens ein Jahr ab StichtagDRS 20.155 und 156
Brutto oder nettoRisiken vor Begrenzungsmaßnahmen samt Maßnahmen oder nach Maßnahmen mit Nennung der MaßnahmenDRS 20.157 und 158
VeränderungenWesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr darstellen und erläuternDRS 20.159
GesamtbildEinzelrisiken zu einem Gesamtbild der Risikolage zusammenführen, gegebenenfalls mit Bezug zur RisikotragfähigkeitDRS 20.160 und 161
OrdnungEntweder Rangfolge (auch in Klassen wie A, B, C) nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung oder Kategorien gleichartiger RisikenDRS 20.162 bis 164
ChancenRegeln für Risiken sinngemäß anwenden, ausgewogen berichten, keine Verrechnung mit RisikenDRS 20.165 bis 167

Schritt 1: Skalen für die Risikomatrix festlegen

Eine Risikomatrix ordnet jedes Risiko nach zwei Merkmalen ein: wie wahrscheinlich es im Betrachtungszeitraum eintritt und wie stark es sich dann auswirkt. DRS 20.163 nennt genau diese beiden Merkmale als Maßstab für die Rangfolge. Damit die Einstufung nachvollziehbar ist, braucht jede Stufe eine Definition — „hoch“ ohne Bezugsgröße sagt dem Leser nichts.

Die Auswirkungsskala sollte sich an der Steuerungsgröße und an der Größe der Gesellschaft orientieren, bei einem Industrieunternehmen meist am Betriebsergebnis, bei einem stark fremdfinanzierten Unternehmen auch an der Liquidität. Der Zeitraum entspricht mindestens dem Prognosezeitraum (DRS 20.156). Die folgenden Schwellen sind auf die fiktive X-GmbH mit einem Betriebsergebnis von 11,5 Mio. € zugeschnitten; für Ihre Gesellschaft müssen Sie eigene festlegen.

Beispielskalen der X-GmbH (fiktiv) für einen Zeitraum von zwölf Monaten
StufeEintrittswahrscheinlichkeitAuswirkung auf das Betriebsergebnis
1gering: unter 10 %gering: unter 1 Mio. €
2möglich: 10 % bis unter 30 %mittel: 1 Mio. € bis unter 3 Mio. €
3wahrscheinlich: 30 % bis unter 60 %hoch: 3 Mio. € bis unter 6 Mio. €
4sehr wahrscheinlich: 60 % und mehrsehr hoch: 6 Mio. € und mehr
KlassenPunktzahl = Stufe der Wahrscheinlichkeit × Stufe der AuswirkungA-Risiko ab 6 Punkten, B-Risiko 3 bis 5 Punkte, C-Risiko bis 2 Punkte; ein bestandsgefährdendes Risiko wird unabhängig von der Punktzahl gesondert bezeichnet

Schritt 2: das Risikoinventar bewerten und ordnen

Alle Angaben sind erfunden. Bewertet ist nach Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Nettobetrachtung).

Risikoinventar der X-GmbH zum 31. Dezember 2025 (fiktiv)
Nr.RisikoKategorie nach DRS 20.164WahrscheinlichkeitAuswirkungKlasseGegenüber Vorjahr
R1Rückgang der Investitionen von Kunden der chemischen IndustrieBranchenrisikomöglich (2)hoch (3)A (6)unverändert
R2Weiter steigende Edelstahlpreise, die sich nicht vollständig weitergeben lassenleistungswirtschaftlich (Beschaffung)wahrscheinlich (3)mittel (2)A (6)gestiegen
R3Ausfall von Kundenforderungenfinanzwirtschaftlichgering (1)mittel (2)C (2)unverändert
R4Ausfall des einzigen Lieferanten für Gussgehäuse einer Baureiheleistungswirtschaftlich (Beschaffung)möglich (2)mittel (2)B (4)neu
R5Angriff auf die IT mit Stillstand von Fertigung und Auftragsabwicklungsonstige Risiken (IT)gering (1)hoch (3)B (3)gestiegen
R6Fehlende Fachkräfte in Entwicklung und Serviceleistungswirtschaftlich (Personal)wahrscheinlich (3)gering (1)B (3)unverändert
R7Gewährleistungsfälle über die gebildeten Rückstellungen hinausleistungswirtschaftlich (Produkt)gering (1)mittel (2)C (2)unverändert
R8Zins- und Währungsänderungen auf offene Positionenfinanzwirtschaftlichmöglich (2)gering (1)C (2)unverändert

Schritt 3: die Risikomatrix als Übersicht

Im Lagebericht kann die Matrix als Grafik oder als Tabelle erscheinen; vorgeschrieben ist keine der beiden Formen. Entscheidend ist, dass der Leser die Rangfolge erkennt und weiß, nach welchen Skalen eingestuft wurde. Viele Gesellschaften zeigen die Matrix nur intern und berichten im Lagebericht die Klassen mit einer kurzen Erläuterung der Skalen.

Risikomatrix der X-GmbH (fiktiv): Zeilen nach Auswirkung, Spalten nach Eintrittswahrscheinlichkeit
Auswirkunggeringmöglichwahrscheinlichsehr wahrscheinlich
sehr hoch————
hochR5R1——
mittelR3, R7R4R2—
gering—R8R6—

Brutto- oder Nettodarstellung: der Unterschied an zwei Risiken

DRS 20.157 lässt beide Wege zu. Bei der Bruttobetrachtung werden die Risiken vor den ergriffenen Begrenzungsmaßnahmen dargestellt und die Maßnahmen gesondert beschrieben; bei der Nettobetrachtung zeigt der Bericht nur das Restrisiko nach den Maßnahmen und nennt die Maßnahmen dazu. Damit der Leser die Klassen versteht, sollte der Bericht sagen, welche Sicht gewählt wurde, und sie über alle Risiken gleich anwenden.

Eine Besonderheit regelt DRS 20.158: Eine bilanzielle Vorsorge wie eine Rückstellung oder Abschreibung kann ein Risiko begrenzen, wenn es um die Auswirkung auf das Ergebnis geht — für Risiken, die die Zahlungsströme betreffen, ist sie dagegen keine Begrenzungsmaßnahme. Eine Gewährleistungsrückstellung mindert also das verbleibende Ergebnisrisiko (R7), nicht aber den Mittelabfluss, wenn die Fälle eintreten.

Brutto- und Nettobewertung am Beispiel der X-GmbH (fiktiv)
RisikoBruttoMaßnahmenNetto
R2 Edelstahlpreisewahrscheinlich, hoch (3 bis 6 Mio. €), A-RisikoPreisgleitklauseln für rund 60 % des Auftragsbestands, Jahresverträge mit zwei Lieferantenwahrscheinlich, mittel (1 bis 3 Mio. €), A-Risiko
R3 Forderungsausfallgering, hoch (größte Einzelforderung 3,5 Mio. €), B-RisikoWarenkreditversicherung für rund 60 % der Forderungen, Akkreditive für Kunden in Drittländern, Kreditlimitsgering, mittel (1 bis 3 Mio. €), C-Risiko

Musterformulierungen für den Risikobericht

Alle Texte beziehen sich auf die erfundene X-GmbH und sind als Beispiel gedacht, nicht zur unveränderten Übernahme.

Methode und Darstellungsform

„Die Gesellschaft erfasst ihre Risiken halbjährlich je Geschäftsbereich und bewertet sie nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf das Betriebsergebnis der folgenden zwölf Monate. Die Risiken sind nach Maßnahmen zur Risikobegrenzung dargestellt (Nettobetrachtung); die Maßnahmen sind jeweils genannt. Aus der Bewertung ergibt sich eine Einordnung in A-, B- und C-Risiken; die Skalen sind in der Übersicht erläutert.“

A-Risiko: Investitionsneigung der Kunden

„Rund ein Drittel des Neugeschäfts entfällt auf Kunden der chemischen Industrie. Verschieben sie Investitionen, wirkt sich das mit einigen Monaten Verzögerung auf Auftragseingang und Umsatz aus. Einen spürbaren Rückgang im Prognosezeitraum halten wir für möglich; die Auswirkung auf das Betriebsergebnis schätzen wir auf 3 bis 6 Mio. €. Der Auftragsbestand von 64,0 Mio. € und das weniger schwankende Servicegeschäft dämpfen den Effekt im ersten Halbjahr.“

A-Risiko: Edelstahlpreise

„Steigende Edelstahlpreise haben das Betriebsergebnis 2025 mit rund 1,4 Mio. € belastet, weil sie sich in laufenden Aufträgen nicht weitergeben ließen. Seit dem zweiten Halbjahr enthalten neue Aufträge Preisgleitklauseln; sie decken inzwischen rund 60 % des Auftragsbestands ab. Für das verbleibende Risiko halten wir einen Eintritt für wahrscheinlich und erwarten eine Auswirkung von 1 bis 3 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Risiko erhöht.“

B-Risiko: IT-Sicherheit

„Ein erfolgreicher Angriff auf unsere IT könnte Fertigung und Auftragsabwicklung für mehrere Wochen unterbrechen. Fertigungs- und Verwaltungsnetz sind getrennt, Daten werden täglich gesichert und getrennt aufbewahrt, Notfallabläufe werden jährlich geübt; ein Teil des Schadens ist versichert. Den Eintritt halten wir für unwahrscheinlich, die Auswirkung wäre mit 3 bis 6 Mio. € hoch. Wegen der allgemein gestiegenen Zahl von Angriffen stufen wir das Risiko höher ein als im Vorjahr.“

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

„Neu aufgenommen haben wir das Risiko aus der Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten für die Gussgehäuse einer Baureihe; ein zweiter Lieferant wird derzeit qualifiziert. Die Risiken aus Edelstahlpreisen und IT-Sicherheit haben sich erhöht. Weitere wesentliche Veränderungen der Risikolage gab es nicht.“

Gesamtbild der Risikolage

„In der Gesamtschau prägen zwei A-Risiken die Risikolage: die Investitionsneigung unserer Kunden und die Edelstahlpreise. Selbst wenn beide gleichzeitig am oberen Ende der geschätzten Bandbreite eintreten, wären Eigenkapitalausstattung und Kreditlinien nach unserer Einschätzung ausreichend, um die Belastung zu tragen. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, sind nicht erkennbar.“

Der Chancenbericht: gleiche Methode, getrennte Darstellung

Für Chancen sind die Regeln für Risiken sinngemäß anzuwenden (DRS 20.165). Über beide ist ausgewogen zu berichten (DRS 20.166), und ihre Auswirkungen dürfen nicht miteinander verrechnet werden (DRS 20.167). Ein Satz wie „Den Risiken aus Edelstahlpreisen stehen Chancen aus sinkenden Energiepreisen gegenüber, sodass per Saldo kein wesentliches Risiko besteht“ ist deshalb unzulässig; beide Sachverhalte gehören einzeln in den Bericht. Die Begrenzungsmaßnahmen bei der Nettobetrachtung bleiben davon unberührt.

Chancen lassen sich mit derselben Matrix bewerten. Beispiel für die X-GmbH: „Steigende Energiepreise veranlassen viele Betreiber, ältere Pumpen durch effizientere zu ersetzen. Nimmt die Nachfrage nach Modernisierungen stärker zu als geplant, könnte das Servicegeschäft über der Prognose liegen; wir halten das für möglich und schätzen den zusätzlichen Beitrag zum Betriebsergebnis auf bis zu 1,5 Mio. €.“

Häufige Schwächen im Risikobericht

  • Eine lange Liste allgemeiner Risiken („Konjunktur“, „Wettbewerb“, „Gesetzesänderungen“) ohne Bezug zur eigenen Gesellschaft und ohne Bewertung.
  • Skalen fehlen: „hohes Risiko“ ohne Angabe, was hoch bedeutet.
  • Brutto- und Nettosicht werden vermischt, oder Maßnahmen werden genannt, ohne zu sagen, welche Sicht gilt.
  • Chancen und Risiken werden in einem Satz gegeneinander aufgerechnet.
  • Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr fehlt; der Bericht ist seit Jahren derselbe.
  • Risiken, die sich im Abschluss zeigen, etwa eine hohe Rückstellung für einen Rechtsstreit oder eine abgeschriebene Beteiligung, kommen im Risikobericht nicht vor.
  • Das Gesamtbild fehlt, oder es widerspricht der Gesamtaussage im Wirtschaftsbericht.

Den Chancen- und Risikobericht mit lagebericht.io erstellen

  • Vorhandene Vorjahresangaben belegen passende Antworten vor; aus über 200 Fragen sehen Sie nur die zutreffenden
  • Abschnitt zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB
  • Durchsicht des Entwurfs mit 20 festen Textprüfungen mit DRS-20-Bezug und einer KI-Prüfung gegen Pflichtliste und Inhaltstiefe; offene Angaben werden als [BITTE ERGÄNZEN] markiert
  • Kommentare, Änderungsverfolgung, Zuweisung und Freigabe je Abschnitt
  • 1.000 € für eine Gesellschaft und ein Geschäftsjahr, zahlbar per Rechnung

Für den Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20 bietet die MLR Ventures GmbH mit lagebericht.io ein eigenständiges Produkt mit eigener Anmeldung an. Für den Chancen- und Risikobericht beantworten Sie die zutreffenden Fragen zu Risiken, Chancen und Maßnahmen; ein großes Sprachmodell formuliert daraus einen Entwurf, den Sie im Team kommentieren, ändern und freigeben. Bewertung und Einstufung der Risiken bleiben Ihre Entscheidung.

Häufige Fragen

Muss der Lagebericht eine Risikomatrix enthalten?

Nein. DRS 20.162 verlangt, die Risiken entweder in eine Rangfolge zu bringen oder zu Kategorien gleichartiger Risiken zusammenzufassen. Eine Risikomatrix ist das übliche Werkzeug, um die Rangfolge aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung abzuleiten; ob sie im Bericht als Grafik erscheint, entscheidet die Gesellschaft.

Was ist besser: Brutto- oder Nettodarstellung der Risiken?

Beide sind nach DRS 20.157 zulässig. Die Nettodarstellung ist kürzer und zeigt, was nach den Maßnahmen bleibt; die Bruttodarstellung macht sichtbar, wie wichtig die Maßnahmen sind. Wichtig ist, eine Sicht zu wählen, sie zu nennen und einheitlich anzuwenden.

Müssen Risiken im Lagebericht in Euro beziffert werden?

Nur, wenn die Gesellschaft sie auch intern quantifiziert und die Werte für den verständigen Adressaten wesentlich sind (DRS 20.152). Dann sind die internen Werte samt Modellen und Annahmen anzugeben. Würde eine Bezifferung die Position der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen, etwa in einem Rechtsstreit, kann sie mit Begründung unterbleiben (DRS 20.154).

Für welchen Zeitraum werden Risiken beurteilt?

Mindestens für den Prognosezeitraum, also mindestens ein Jahr ab dem Abschlussstichtag. Für die Frage, ob bestandsgefährdende Risiken vorliegen, nennt DRS 20.156 ebenfalls mindestens ein Jahr ab Stichtag. Absehbare Risiken jenseits dieses Zeitraums gehören hinein, wenn sie die Entscheidungen eines verständigen Adressaten beeinflussen können.

Dürfen Chancen und Risiken gegeneinander aufgerechnet werden?

Nein. DRS 20.167 verbietet, die Auswirkungen von Chancen und Risiken miteinander zu verrechnen. Davon unberührt bleibt die Nettobetrachtung, bei der Risiken nach Begrenzungsmaßnahmen wie Versicherungen oder Sicherungsgeschäften dargestellt werden.

Wie viele Risiken gehören in den Risikobericht?

Eine Zahl schreibt weder das HGB noch DRS 20 vor. Maßgeblich ist, welche Risiken die Entscheidungen eines verständigen Adressaten beeinflussen können (DRS 20.146). Bei einer großen GmbH sind es oft sechs bis zwölf einzeln dargestellte Risiken, geordnet nach Klassen oder Kategorien.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

  • § 289 HGB — Abs. 1 Satz 4: wesentliche Chancen und Risiken; Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Finanzinstrumente
  • § 317 HGB — Abs. 2 Satz 2: Prüfung der Darstellung von Chancen und Risiken
  • § 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement durch die Geschäftsleiter
  • § 91 AktG — Abs. 2: Überwachungssystem zur Früherkennung bei der Aktiengesellschaft
  • DRS 20 Konzernlagebericht (DRSC) — Tz. 11 (Begriffe Risiko und Chance), 135 bis 167 (Risiko- und Chancenbericht)

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