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DRS 20.57

Prognose-Ist-Vergleich: die Vorjahresprognose der tatsächlichen Entwicklung gegenüberstellen

Jeder Prognosebericht wird ein Jahr später zum Prüfstein: Im nächsten Lagebericht steht, was aus den Erwartungen geworden ist. Diese Seite erklärt, was DRS 20 dazu verlangt, rechnet ein vollständiges Beispiel mit erfüllten, übertroffenen und verfehlten Prognosen durch und zeigt, was zu schreiben ist, wenn es gar keine Vorjahresprognose gibt.

Stand: 2026-10-22

Was DRS 20.57 verlangt

Die Regel steht im Abschnitt Wirtschaftsbericht und ist einen Satz lang: In der Vorperiode berichtete Prognosen sind mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung zu vergleichen. Das HGB selbst nennt den Vergleich nicht. Er folgt aus dem Ziel, das DRS 20.3 der Lageberichterstattung gibt — Rechenschaft über die Verwendung der anvertrauten Ressourcen abzulegen —, und DRS 20.2 empfiehlt, den Standard auch auf den Lagebericht nach § 289 HGB anzuwenden. Wer seinen Lagebericht an DRS 20 ausrichtet, nimmt den Vergleich deshalb auf.

Der Vergleich erfasst alle Prognosen des Vorjahres, nicht nur die gelungenen. Das folgt aus dem Wortlaut und aus dem Gebot der Ausgewogenheit, nach dem positive und negative Aspekte nicht einseitig dargestellt werden dürfen (DRS 20.18). Damit der Vergleich überhaupt möglich ist, verlangt DRS 20.126, Prognose- und Istwerte so zu ermitteln, dass sie für denselben Berichtszeitraum vergleichbar sind.

Gerechnetes Beispiel

Erfundene mittelgroße GmbH, Geschäftsjahr 2025. Die Prognosen stammen aus dem Lagebericht für 2024; die Istwerte 2024 waren Umsatz 22,8 Mio. €, EBIT 1,6 Mio. €, Umsatzrendite 4,0 %, Eigenkapitalquote 34,1 % und Forderungslaufzeit 62 Tage.

Die Abweichungsspalte folgt der Skala, die das Unternehmen im Prognosebericht verwendet hat. Ein Umsatzplus von 5,3 % liegt knapp über der Spanne von 1 bis 5 %, die „leicht steigend“ bedeutete — die Prognose wurde also leicht übertroffen, nicht verfehlt. Ohne festgelegte Skala wäre diese Einordnung nicht möglich, und genau deshalb lohnt es sich, Intensitätswörter einmal zu definieren und beizubehalten.

Die verfehlte Investitionsprognose hat Folgen für den aktuellen Prognosebericht: Die verschobene Anlage gehört dort in die Investitionsprognose für 2026, und ihre Inbetriebnahme ist eine Annahme, die das Ergebnis des Folgejahres beeinflusst.

Prognose-Ist-Vergleich für das Geschäftsjahr 2025
LeistungsindikatorPrognose im Lagebericht 2024Ist 2025AbweichungErläuterung
Umsatzerlöseleicht steigend (+1 % bis +5 %)24,0 Mio. € (+5,3 %)leicht übertroffenZusatzauftrag eines Bestandskunden im vierten Quartal
EBIT1,6 bis 1,9 Mio. €1,8 Mio. €innerhalb der Bandbreitehöhere Umsätze bei sinkender Materialquote (55,0 %), teilweise aufgezehrt durch höheren Personalaufwand
Umsatzrenditeleicht steigend (bis +1 Prozentpunkt)4,4 % (+0,4 Prozentpunkte)erfülltErgebnisverbesserung bei stabiler Steuerquote
Eigenkapitalquotestabil bei rund 34 %35,0 % (+0,9 Prozentpunkte)erfülltThesaurierung eines Teils des Vorjahresergebnisses
Forderungslaufzeitsinkend auf unter 60 Tagerund 55 Tageerfülltkonsequenteres Mahnwesen und kürzere Zahlungsziele bei Neukunden
Investitionen in Sachanlagenrund 1,5 Mio. €0,9 Mio. €verfehlt (−0,6 Mio. €)Lieferung einer Fertigungsanlage auf das erste Quartal 2026 verschoben; die Investition ist nicht aufgegeben

Typische Formulierungen

  • Erfüllt: „Im Lagebericht für 2024 hatten wir ein EBIT zwischen 1,6 und 1,9 Mio. € erwartet. Mit 1,8 Mio. € liegt das Ergebnis innerhalb dieser Bandbreite.“
  • Übertroffen: „Unsere Erwartung eines leicht steigenden Umsatzes haben wir mit einem Zuwachs von 5,3 % leicht übertroffen; ausschlaggebend war ein Zusatzauftrag im vierten Quartal.“
  • Verfehlt: „Die geplanten Investitionen von rund 1,5 Mio. € wurden mit 0,9 Mio. € nicht erreicht, weil sich die Lieferung einer Fertigungsanlage in das Jahr 2026 verschoben hat.“
  • Deutlich verfehlt mit Folgen: „Statt des erwarteten leichten Anstiegs ging das EBIT um 12 % zurück. Ursache waren die im Risikobericht des Vorjahres beschriebenen Preissteigerungen bei Vormaterial, die wir nicht vollständig weitergeben konnten.“
  • Nach einer Prognose unter DRS 20.133: „Wegen der außergewöhnlich unsicheren Lage hatten wir nur einen sinkenden Umsatz prognostiziert; tatsächlich ging der Umsatz um 3 % zurück.“

Wo der Vergleich steht und wie ausführlich er sein muss

Der Vergleich gehört in den Wirtschaftsbericht, weil er die tatsächliche Entwicklung des abgelaufenen Jahres beurteilt. Viele Lageberichte stellen ihn an den Anfang der Analyse des Geschäftsverlaufs oder an deren Ende, unmittelbar vor die Gesamtaussage, in der die Geschäftsführung nach DRS 20.58 beurteilt, ob die Entwicklung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist.

Bei zwei oder drei Indikatoren genügen zwei Sätze je Indikator. Ab vier Indikatoren ist eine Tabelle übersichtlicher; die Erläuterungen der wesentlichen Abweichungen folgen dann im Text. Je größer die Abweichung, desto ausführlicher die Begründung — eine Punktlandung braucht keine Erklärung, ein verfehltes Ergebnisziel schon.

Wenn keine Vorjahresprognose vorliegt

Erfundene Prognosen sind nie die Lösung. Je nach Ausgangslage gilt Folgendes.

Erster Lagebericht nach Überschreiten der Größenklasse

War die Gesellschaft im Vorjahr klein, musste sie nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht aufstellen und hat in der Regel keine Prognose veröffentlicht. Der Vergleich entfällt; ein Satz wie „Da für das Geschäftsjahr 2024 kein Lagebericht aufzustellen war, liegen keine Prognosen vor, die mit der Entwicklung 2025 verglichen werden könnten“ macht das transparent.

Neugründung

Im ersten Geschäftsjahr fehlen Vorjahresprognose und Vorjahreszahlen. Der Wirtschaftsbericht beschreibt die Entwicklung ohne Vergleich; der Prognosebericht liefert die Grundlage für den ersten Vergleich im Folgejahr.

Neu eingeführter Leistungsindikator

Für einen Indikator, der erst in diesem Jahr zu den bedeutsamsten zählt, gibt es keine Prognose. Verglichen werden nur die Größen, die im Vorjahr prognostiziert wurden; die Änderung der Indikatoren ist nach DRS 20.113 zu erläutern.

Weggefallener Leistungsindikator

Wurde eine Größe im Vorjahr prognostiziert, wird ihre Prognose noch einmal mit dem Ist verglichen, auch wenn die Geschäftsführung sie nicht mehr zur Steuerung nutzt. Andernfalls verschwände gerade eine verfehlte Prognose unbemerkt.

Rumpfgeschäftsjahr

Bezog sich die Prognose auf zwölf Monate, das Ist aber auf einen kürzeren Zeitraum, sind die Werte nicht unmittelbar vergleichbar. Nennen Sie den Unterschied im Zeitraum und vergleichen Sie, soweit möglich, auf derselben Grundlage.

Häufige Fehler beim Prognose-Ist-Vergleich

  • Der Vergleich fehlt ganz, obwohl der Vorjahreslagebericht Prognosen enthielt.
  • Nur erfüllte Prognosen werden erwähnt, verfehlte nicht.
  • Der Istwert ist anders abgegrenzt als die Prognose, etwa bereinigt statt unbereinigt, ohne dass das gesagt wird.
  • Die Vorjahresprognose wird nachträglich umformuliert, statt sie wörtlich oder sinngemäß korrekt wiederzugeben.
  • Die Abweichung wird festgestellt, aber nicht begründet, oder die Begründung passt nicht zu den Zahlen im Abschluss.

So geht es mit lagebericht.io

  • Vorjahresprognose als Grundlage statt nachträglich geschätzter Werte
  • Markierung statt erfundener Zahl, wenn die Prognose fehlt
  • Im ersten Geschäftsjahr keine Vorjahresvergleiche
  • 1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft; Bilanz, GuV und Anhang erstellt weiterhin Ihre Kanzlei oder Ihre bisherige Software

In lagebericht.io wird der Prognose-Ist-Vergleich aus der Vorjahresprognose gebildet; die Zahlen des Geschäftsjahres stammen aus der Saldenliste, die Sie hochladen. Fehlt eine Vorjahresprognose, setzt die Software keine Zahl ein, sondern lässt eine Markierung stehen, damit Sie die Stelle bewusst füllen oder streichen.

Häufige Fragen

Ist der Prognose-Ist-Vergleich im Lagebericht Pflicht?

Das HGB nennt ihn nicht ausdrücklich. DRS 20.57 verlangt ihn für den Konzernlagebericht, und DRS 20.2 empfiehlt die entsprechende Anwendung auf den Lagebericht nach § 289 HGB. Wer seinen Lagebericht an DRS 20 ausrichtet, nimmt den Vergleich deshalb auf.

Was ist zu schreiben, wenn die Prognose verfehlt wurde?

Nennen Sie die Prognose, den Istwert und die Abweichung und erklären Sie die Ursache. Eine verfehlte Prognose ist kein Fehler des Lageberichts, solange sie bei Aufstellung auf plausiblen Annahmen beruhte. Problematisch ist nur, sie zu verschweigen.

Muss der Vergleich als Tabelle dargestellt werden?

Nein, eine Form ist nicht vorgeschrieben. Bei wenigen Indikatoren genügt Fließtext. Ab etwa vier Indikatoren ist eine Tabelle mit Prognose, Ist, Abweichung und Kurzbegründung übersichtlicher.

Was gilt im ersten Lagebericht nach dem Wechsel von klein zu mittelgroß?

Im Vorjahr bestand keine Pflicht zum Lagebericht, also gibt es in der Regel keine Prognose. Der Vergleich entfällt. Ein kurzer Satz, dass keine Vorjahresprognose vorliegt, beantwortet die Frage des Lesers, bevor sie gestellt wird.

Werden auch nichtfinanzielle Prognosen verglichen?

Ja. DRS 20.57 bezieht sich auf alle in der Vorperiode berichteten Prognosen. Hat eine große Gesellschaft etwa eine leicht sinkende Fluktuationsquote erwartet, gehört der Vergleich mit dem tatsächlichen Wert in den Lagebericht.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Den Vergleich aus der Vorjahresprognose bilden lassen

lagebericht.io bildet den Prognose-Ist-Vergleich aus der Vorjahresprognose und markiert Lücken, statt sie zu füllen. 1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft, per Rechnung.

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