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Software-Auswahl

Welche Software für den Lagebericht? Kriterien für eine Auswahl nach HGB und DRS 20

Ein Lagebericht entsteht einmal im Jahr, muss aber jedes Mal zu Bilanz und GuV passen, die Prognose nach DRS 20 erfüllen und von mehreren Personen abgestimmt werden. Diese Seite ordnet die Arten von Lösungen ein, nennt die Kriterien, auf die es ankommt, und sagt offen, für wen lagebericht.io gedacht ist und für wen nicht.

Stand: 2026-10-22

Brauchen Sie überhaupt eine Software dafür?

Einen Lagebericht müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften aufstellen, ebenso Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB), etwa die typische GmbH & Co. KG. Für kleine Kapitalgesellschaften entfällt die Pflicht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB. Wer die Pflicht hat, muss den Lagebericht in den ersten drei Monaten des Folgejahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) und ihn bei mittelgroßen und großen Gesellschaften prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB).

Für einen einzelnen, gut eingespielten Lagebericht reichen Textverarbeitung, eine Vorlage aus dem Vorjahr und Sorgfalt. Eine spezialisierte Software lohnt sich, wenn der Bericht zum ersten Mal entsteht, wenn die Zahlen bis kurz vor der Aufstellung noch wandern, wenn mehrere Personen mitschreiben oder wenn die Prognoseberichterstattung bei der letzten Prüfung Anmerkungen ausgelöst hat.

Fünf Arten von Lösungen

Die Einordnung ist bewusst allgemein; der Funktionsumfang einzelner Anbieter unterscheidet sich.

Textverarbeitung mit Vorlage

Flexibel und überall vorhanden. Zahlen werden von Hand übertragen, Kennzahlen im Taschenrechner oder in einer Tabellenkalkulation gerechnet, und ob der Text noch zum letzten Abschlussstand passt, prüft niemand automatisch.

Abschlussprogramme mit Berichtsteil

Verbreitet in Kanzleien. Die Zahlen kommen unmittelbar aus dem Abschluss; der Text entsteht oft aus Bausteinen. Gut geeignet, wenn die Kanzlei auch den Lagebericht schreibt.

Berichtssoftware für große Unternehmen

Auf Geschäftsberichte mit vielen Autoren, Freigabestufen und elektronischen Offenlegungsformaten ausgelegt. Leistungsfähig, aber mit Einführungsaufwand, der sich bei einem einzelnen Lagebericht selten rechnet.

Spezialisierte Lagebericht-Software

Konzentriert sich auf den Lagebericht: Pflichtabschnitte nach Größenklasse, Kennzahlen aus den Zahlen, Fragen zu Prognose und Risiken, Entwurf und Abstimmung.

Allgemeine KI-Assistenten

Liefern schnell flüssigen Text, kennen aber Ihre Zahlen nicht und können Beträge, Quoten oder Rechtsangaben erfinden. Wer sie nutzt, muss jede Zahl gegen den Abschluss prüfen und klären, wo vertrauliche Daten verarbeitet werden.

Die Kriterien im Einzelnen

Kriterien für eine Lagebericht-Software
KriteriumWorauf Sie achten solltenWarum es zählt
Pflichtumfang nach GrößenklasseWird die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt und richten sich die Abschnitte nach Größe, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung?Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 3), IKS-Beschreibung (§ 289 Abs. 4), übernahmerechtliche Angaben (§ 289a) und Erklärungen nach §§ 289b bis 289f gelten nur für bestimmte Gesellschaften.
Zahlen aus dem AbschlussWerden Bilanz und GuV aus einer Saldenliste oder dem Abschluss übernommen?Jede abgetippte Zahl ist eine Fehlerquelle; der Lagebericht muss mit dem Jahresabschluss in Einklang stehen (§ 317 Abs. 2 HGB).
KennzahlenWerden Kennzahlen aus den Zahlen berechnet und ist die Formel erkennbar?DRS 20 verlangt, die Berechnung nicht offensichtlicher Kennzahlen darzustellen (DRS 20.104).
Prognose nach DRS 20Werden Richtung und Intensität je Indikator abgefragt und Annahmen erfasst?Komparative und qualitative Prognosen genügen nach DRS 20.130 nicht.
Prognose-Ist-VergleichWird die Prognose des Vorjahres gespeichert und im Folgejahr dem Ist gegenübergestellt?DRS 20.57 verlangt den Vergleich; ohne gespeicherte Prognose beginnt die Suche jedes Jahr neu.
Umgang mit LückenBleiben fehlende Angaben sichtbar markiert, statt dass Text sie überdeckt?Eine plausibel klingende, aber erfundene Aussage ist gefährlicher als eine offene Lücke.
Zusammenarbeit und FreigabeGibt es Kommentare, Änderungsverfolgung, Zuständigkeiten und Freigaben je Abschnitt?Geschäftsführung, Rechnungswesen und Kanzlei arbeiten oft gleichzeitig am Text.
AusgabeformateLässt sich das Ergebnis als bearbeitbare Datei ausgeben, etwa für Word?Nach Hinweisen des Abschlussprüfers sind oft noch Änderungen nötig; dafür braucht es ein bearbeitbares Dokument.
Datenschutz und VerträgeGibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und Angaben zum Ort der Verarbeitung?Abschlusszahlen und Prognosen sind vertraulich, bei börsennotierten Gesellschaften unter Umständen sogar Insiderinformationen.
AbrechnungZahlen Sie je Bericht, je Jahr oder im laufenden Abonnement?Ein Lagebericht im Jahr verträgt ein anderes Preismodell als ein Werkzeug für Dutzende Gesellschaften.

Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten

  • Woher kommen die Zahlen im Text, und was passiert, wenn sich der Abschluss nach dem ersten Entwurf noch ändert?
  • Wie wird verhindert, dass Kennzahlen oder Prognosen erfunden werden, wenn eine Angabe fehlt?
  • Welche Abschnitte schlägt die Software bei einer mittelgroßen GmbH vor, welche bei einer großen, welche bei einer kapitalmarktorientierten Gesellschaft?
  • Wie wird die Prognose des Vorjahres für den Prognose-Ist-Vergleich gespeichert?
  • In welchen Formaten erhalten Sie das Ergebnis, und lässt es sich nach der Prüfung noch ändern?
  • Wer kann mitarbeiten, wer gibt frei, und ist nachvollziehbar, wer was geändert hat?

Was keine Software abnimmt

Den Lagebericht stellen die gesetzlichen Vertreter auf (§ 264 Abs. 1 HGB), und er muss ihre Sicht wiedergeben; DRS 20.31 verlangt, dass er die Einschätzungen und Beurteilungen der Unternehmensleitung zum Ausdruck bringt. Eine Software kann Zahlen übernehmen, Kennzahlen rechnen, Fragen stellen und einen Entwurf formulieren. Welche Risiken wesentlich sind, welche Entwicklung die Geschäftsführung erwartet und wie sie die Lage insgesamt beurteilt, muss sie selbst entscheiden und verantworten.

Auch die Prüfung bleibt Sache des Abschlussprüfers, und die Offenlegung im Unternehmensregister ist ein eigener Schritt nach § 325 HGB. Ihr Steuerberater oder Ihre Kanzlei bleibt für Bilanz, GuV und Anhang ein wichtiger Partner; eine Lagebericht-Software ersetzt diese Arbeit nicht, sondern setzt auf ihr auf.

Wann lagebericht.io passt — und wann nicht

  • Passt: Eine Gesellschaft braucht den Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20, Bilanz, GuV und Anhang erstellt weiterhin die Kanzlei oder die bisherige Software.
  • Passt: Sie wollen Kennzahlen aus den Zahlen berechnen lassen, Prognosen nur aus eigenen Angaben und Lücken als [BITTE ERGÄNZEN] sichtbar halten.
  • Passt nicht: Sie brauchen einen Konzernlagebericht — dafür gibt es konzernabschluss.io.
  • Passt nicht: Sie berichten nach IFRS oder brauchen XBRL-Dateien.
  • Passt nicht: Sie brauchen auch Bilanz, GuV und Anhang — die erstellt jahresabschluss.io.
  • Nicht enthalten: Abschlussprüfung und Offenlegung.

lagebericht.io ist ein eigenständiges Produkt der MLR Ventures GmbH mit eigener Anmeldung und läuft auf derselben Plattform wie jahresabschluss.io. Der Ablauf: Gesellschaft anlegen, den Lagebericht für das Geschäftsjahr freischalten, die Saldenliste hochladen — die Konten werden den HGB-Posten zugeordnet —, dann den Fragebogen je Abschnitt beantworten. Daraus entsteht ein KI-Entwurf je Abschnitt, den eine KI-Durchsicht gegen DRS 20 prüft; ein Zahlenabgleich prüft die genannten Zahlen gegen Bilanz und GuV, als Hinweis, der nichts sperrt. Kommentare, Änderungsverfolgung, Zuweisung und Freigabe laufen je Abschnitt; am Ende steht der Lagebericht als PDF-, Word- und Excel-Datei mit Unterschriftenblock. Der Preis beträgt 1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft, per Rechnung; freigeschaltet wird nach Zahlungseingang, die Registrierung ist kostenlos.

Häufige Fragen

Gibt es Software nur für den Lagebericht?

Ja. Neben Abschlussprogrammen mit Berichtsteil und Berichtssoftware für große Unternehmen gibt es Lösungen, die sich allein auf den Lagebericht konzentrieren, darunter lagebericht.io. Sie eignen sich vor allem, wenn Bilanz und GuV bereits anderswo entstehen.

Kann ich den Lagebericht mit einem allgemeinen KI-Chat schreiben?

Für Formulierungshilfen ist das möglich, aber riskant für die Zahlen: Ein allgemeiner Assistent kennt Ihren Abschluss nicht und kann Beträge oder Quoten erfinden. Jede Zahl muss gegen Bilanz und GuV geprüft werden. Klären Sie außerdem, wo die eingegebenen vertraulichen Daten verarbeitet werden.

Was kostet lagebericht.io?

1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft, also je Lagebericht, per Rechnung. Der Lagebericht wird nach Zahlungseingang freigeschaltet; die Registrierung ist kostenlos.

Muss der Lagebericht mit derselben Software entstehen wie der Jahresabschluss?

Nein. Entscheidend ist, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. Wer verschiedene Werkzeuge nutzt, sollte deshalb mit dem endgültigen Abschlussstand arbeiten und die Zahlen im Text vor der Freigabe abgleichen.

Erstellt lagebericht.io auch den Konzernlagebericht?

Nein. lagebericht.io erstellt den Lagebericht einer einzelnen Gesellschaft nach § 289 HGB. Den Konzernlagebericht nach § 315 HGB erstellt konzernabschluss.io.

Wer ist verantwortlich, wenn eine Software den Entwurf schreibt?

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Sie stellen den Lagebericht auf und müssen jede Aussage, insbesondere Prognosen und Risikoeinschätzungen, selbst tragen. Ein Entwurf ist ein Ausgangspunkt, keine Entscheidung.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Den Lagebericht ohne Jahresabschluss-Paket erstellen

Mit lagebericht.io entsteht nur der Lagebericht nach § 289 HGB und DRS 20 — aus Ihrer Saldenliste und Ihren Antworten, für 1.000 € je Geschäftsjahr und Gesellschaft per Rechnung. Bilanz, GuV und Anhang bleiben, wo sie sind.

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